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Rheinische Post: Karlsruhe hat Recht

Geschrieben am 24-05-2006

Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels

Im Zivilrecht gibt es den guten alten lateinischen Grundsatz
"venire contra factum proprium". Beispiel: A verlangt von B
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages, obwohl er sich
selbst nicht vertragstreu verhalten hat. A handelt dann wider Treu
und Glauben. Der Verfassungsbeschwerde-Führer, der beim
Bundesverfassungsgericht gegen den Entzug seines deutschen Passes
geklagt hat und damit gescheitert ist, hatte sich die
Staatsbürgerschaft erschlichen, und er ist ertappt worden.
Anschließend schämte sich der Täuscher nicht, auf einen Grundsatz des
deutschen Verfassungsrechts zu pochen, der den Entzug des deutschen
Passes prinzipiell, aber eben nur prinzipiell ausschließt.
Das höchste Gericht hat sich zu Recht auf dieses Spielchen mit dem
Rechtsstaat nicht eingelassen. Dass es noch dazu von einem
verurteilten Drogenhändler betrieben wurde, belegt zusätzlich, dass
Karlsruhe nicht etwa einen kleinen Trickser, vielmehr einen
abgefeimten Mann von krimineller Energie juristisch in die Schranken
gewiesen hat. Das gestrige Urteil des höchsten deutschen Gerichts ist
eine gute Markierung auf dem Weg zu einem wehrhaften demokratischen
Rechtsstaat, der sich nicht zum Narren halten lässt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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