Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rasterfahndung
Geschrieben am 23-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Die Rasterfahndungen nach den Terroranschlägen vom  11. September 2001 waren verfassungswidrig. Dass die  Bundesverfassungsrichter dieses Verdikt, das sie bereits am 4. April  trafen, am gestrigen Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes  öffentlich machten, mag Zufall sein. Ein Denkzettel ist es dennoch.  Für frühere wie heutige  Innenminister in Bund und Ländern, die -  egal, welches Parteibuch sie haben - dem Wahn frönen, alles unter  Kontrolle zu haben. Und sich dabei wie weiland ein Herr Höcherl -  »Ich trage doch das Grundgesetz nicht ständig unterm Arm« - herzlich  wenig um Recht und Gesetz scheren. Eine Ohrfeige aber auch für  Parlamentarier, die trotz Warnungen durch Bürgerrechtler wie Juristen fragwürdige Gesetze abnicken oder vor einer Praxis die Augen  verschließen, die in Karlsruhe nach Verfassungsbeschwerden  couragierter Bürger wie hier lebender Ausländer immer wieder als  grundgesetz-widrig gerügt wird.
     Dieser Denkzettel für Schily, Beckstein und Co., von einem  marokkanischen Studenten erstritten, ist ja nicht der erste. In  Karlsruhe fielen zuvor Gesetzesbestimmungen zum Großen Lauschangriff, zur Sicherungsverwahrung, zur Telefonüberwachung, zum Abschuss  mutmaßlich von Terroristen entführter Flugzeuge durch. Die Politiker  der Opposition haben Recht: Die Anti-Terror-Pakete müssen komplett  auf den Prüfstand. Not tut eine radikale Neuausrichtung der Politik:  an  der  Menschenwürde und an den Grundrechten.
  Originaltext:         Neues Deutschland Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2
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