Lausitzer Rundschau: zu: Karlsruhe stoppt Rasterfahndung
Geschrieben am 23-05-2006 |   
 
    Cottbus (ots) - Die frühere Justizministerin Sabine  Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) hat Recht. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe signalisieren wieder und wieder, dass sie die von Rot-Grün  zu verantwortende Politik im Kampf gegen den Terror nicht mit dem  Grundgesetz für vereinbar halten. Dies ist für die Gesetzgeber wie  für die Regierenden insgesamt, für die einstigen grünen  Bürgerrechtler im Besonderen eine erschreckende Bilanz. Wobei nicht  vergessen werden sollte, dass die Union wie auch Teile der FDP  zumeist mitspielten. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts ist in den  letzten Jahren viel zu oft ignoriert worden, dass die Bürger nach wie vor eben nicht nur vor mörderischen Gewalttaten, sondern  gleichermaßen vor staatlicher Willkür zu schützen sind. Das mag der  eine oder andere für weltfremd halten, weil er glaubt,  terroristischen Verbrechern müsse man mit jedem nur denkbaren Mittel  entgegentreten. Dem widersprechen die Verfassungsrichter erneut und  aus guten Gründen energisch. Damit werden sie genau der Aufgabe  gerecht, für die sie eingesetzt wurden. Sie schützen die  Grundelemente eines freiheitlichen Landes vor staatlicher Anmaßung.  So hat am 23. Mai, an unserem Verfassungstag, ein ausländischer  Student bescheinigt bekommen, dass auch er in diesem Land nicht ohne  klare Verdachtsmomente ausgeforscht werden darf. Besser hätte  Deutschland diesen 57. Geburtstag seiner Verfassung nicht begehen  können.
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