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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rasterfahndung

Geschrieben am 23-05-2006

Berlin (ots) - Die Rasterfahndungen nach den Terroranschlägen vom
11. September 2001 waren verfassungswidrig. Dass die
Bundesverfassungsrichter dieses Verdikt, das sie bereits am 4. April
trafen, am gestrigen Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
öffentlich machten, mag Zufall sein. Ein Denkzettel ist es dennoch.
Für frühere wie heutige Innenminister in Bund und Ländern, die -
egal, welches Parteibuch sie haben - dem Wahn frönen, alles unter
Kontrolle zu haben. Und sich dabei wie weiland ein Herr Höcherl -
»Ich trage doch das Grundgesetz nicht ständig unterm Arm« - herzlich
wenig um Recht und Gesetz scheren. Eine Ohrfeige aber auch für
Parlamentarier, die trotz Warnungen durch Bürgerrechtler wie Juristen
fragwürdige Gesetze abnicken oder vor einer Praxis die Augen
verschließen, die in Karlsruhe nach Verfassungsbeschwerden
couragierter Bürger wie hier lebender Ausländer immer wieder als
grundgesetz-widrig gerügt wird.

Dieser Denkzettel für Schily, Beckstein und Co., von einem
marokkanischen Studenten erstritten, ist ja nicht der erste. In
Karlsruhe fielen zuvor Gesetzesbestimmungen zum Großen Lauschangriff,
zur Sicherungsverwahrung, zur Telefonüberwachung, zum Abschuss
mutmaßlich von Terroristen entführter Flugzeuge durch. Die Politiker
der Opposition haben Recht: Die Anti-Terror-Pakete müssen komplett
auf den Prüfstand. Not tut eine radikale Neuausrichtung der Politik:
an der Menschenwürde und an den Grundrechten.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

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Neues Deutschland
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Telefon: 030/29 78 17 21


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