Klöckner: Bahnkunden bei mangelhafter Leistung nicht mit Gutscheinen 'abspeisen'
Geschrieben am 15-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um die Stärkung von  Fahrgastrechten im öffentlichen Personenverkehr erklärt die  Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia  Klöckner MdB:
     Bahnkunden sollten für den Kauf ihrer Fahrkarte jederzeit eine  gute Leistung erwarten können. Eine klare gesetzliche Regelung der  Fahrgastrechte wird deshalb zukünftig immer wichtiger werden. Es muss endlich eindeutig geregelt werden, dass eine Verspätung oder  der Ausfall eines Zuges einen Mangel der angebotenen Leistung  darstellt, der den Reisenden zu einer Minderung des Fahrpreises  berechtigt.
     So wie Gewährleistungsrechte für die Verbraucherinnen und  Verbraucher beim Kauf von Waren völlig selbstverständlich geworden  sind, sollte es eine ähnliche Regelung auch im Personenverkehr geben.
     Nachgebessert werden muss außerdem das Procedere der  Fahrpreiserstattung. So sollten Bahnkunden zukünftig nicht mehr nur  mit einem Gutschein vertröstet werden. Denn kein Fahrgast sieht ein,  dass er nach einer Zugverspätung auch noch in der Schlange am  Schalter stehen soll, um seine Rechte geltend zu machen.
     Bei der Neuregelung der Fahrgastrechte ist Augenmaß gefordert,  damit die verbesserten Verbraucherrechte auf der einen Seite nicht  dazu führen, dass es auf der anderen Seite zu Fahrpreiserhöhungen  kommt.
     Auf Initiative der Unionsfraktion wurde das Thema Fahrgastrechte  in den Koalitionsvertrag aufgenommen und wird in der kommenden  Sitzung des Verbraucherausschusses diskutiert werden.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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