BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten
Geschrieben am 11-05-2006 |   
 
    Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen,  die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung  nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei  der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch  Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für  kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA  ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.
     Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger  Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese  Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch  der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine  Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der  Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch  Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im  vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf  durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden  und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.
     Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der  Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende  Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und  Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle  Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.
     Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine  Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung  erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen.  In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren  teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu- bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und  Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die  Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.
  Originaltext:         Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
  Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax:  0911/179-1487
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