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BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten

Geschrieben am 11-05-2006

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen,
die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei
der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch
Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für
kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA
ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.

Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger
Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese
Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch
der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine
Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der
Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch
Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im
vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf
durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden
und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.

Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der
Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende
Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle
Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.

Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine
Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung
erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen.
In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren
teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine
kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu-
bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und
Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die
Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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