Fromme: Öffentliche Diskreditierung von Spätaussiedlern unerträglich - Integrationsbemühungen verstärken
Geschrieben am 09-05-2006 |   
 
    Berlin (ots) - Zum Bericht im "Hamburger Abendblatt" unter dem  Titel "Amtsrichter behauptet: Die Polizei beschönigt  Aussiedler-Kriminalität" vom 8. Mai 2006 erklärt der Vorsitzende der  Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
     Welchen Geistes Kind der vom Hamburger Abendblatt zitierte  Amtsrichter Masch ist, offenbart dieser mit seinen pauschalen  Äußerungen, er habe zeitweise das Gefühl, fast nur noch gegen junge  Russen zu verhandeln. Mit dieser pauschalen Verunglimpfung der  Schicksalsgruppe der deutschen Spätaussiedler unterstreicht der  Amtsrichter seine problematische Distanz zu diesen Menschen.
     Zum wiederholten Mal sei daher deutlich festgestellt: Die  deutschen Spätaussiedler sind Deutsche, die über Jahrzehnte in ihren  Herkunftsgebieten sich trotz Verfolgsmaßnahmen und Diskriminierung  zur deutschen Herkunft bekannt haben.
     Dieses Bekenntnis, trotz Schwierigkeiten, war Voraussetzung für  ihre Anerkennung als Deutsche und damit für die Möglichkeit, in die  Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Nicht nur mit dieser  Pauschalkritik diskreditiert der Amtsrichter seine eigene Kritik an  der vom Hamburger Landeskriminalamt erstellten Studie "Lagebild  Spätaussiedler".
     Die vom Hamburger Abendblatt zitierte Untersuchung der Hamburger  Polizei zeigt abermals deutlich, dass bei deutschen Spätaussiedlern  keine höhere Kriminalitätsneigung festzustellen ist, als bei  einheimischen Deutschen. Zu diesem Ergebnis sind übrigens auch schon  Untersuchungen an anderen Orten gekommen. Daher kann man mit Fug und  Recht behaupten, dass deutsche Spätaussiedler bei gleicher  Sozialisation keine höhere Kriminalitätsneigung haben als  einheimische Deutsche.
     Vielmehr sind die Aussagen des Amtsrichters mehr als zweifelhaft,  wenn er seine Aussagen damit begründet, die Gruppe der  Tatverdächtigen (Angeklagten) anhand ihres Geburtsortes ermittelt zu  haben und dabei auf die ehemalige Sowjetunion und auf Polen verweist. Es ist schlicht unseriös, von der Angabe des Geburtsortes auf die  Gruppenzugehörigkeit einer Person zu schließen.
     Aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und aus Polen  kommen auch andere Zuwanderergruppen zu uns, darunter Ausländer und  Kontingentflüchtlinge. Von der Nennung des Geburtsortes kann daher  nicht ohne weiteres auf die Gruppenzugehörigkeit geschlossen werden.
     Der Hamburger Amtsrichter erweist mit seinen pauschalen Äußerungen zu der Gruppe der deutschen Spätaussiedler der Integration dieser  Gruppe in Deutschland einen schlimmen Dienst.
     Nicht Beschuldigungen und Verunglimpfungen helfen weiter, sondern  das stete Bemühen darum, die Maßnahmen zur Integration zu verbessern, um dadurch vor allem den jungen deutschen Spätaussiedlern eine echte  Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen. Daher ist  es notwendig, nach der jetzt begonnenen Evaluation der Sprach- und  Orientierungskurse, bestehende Defizite im Bereich der  Integrationsmaßnahmen zu beheben.
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