Jetzt reicht's / Legehennen müssen wieder ins Freiland
Geschrieben am 09-05-2006 |   
 
    Vohburg (ots) - Auf Grund des § 79a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 12, des § 79a Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 17b Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b sowie des § 79a Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit den §§ 18, 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1 und den §§ 28 und 29, auch in Verbindung mit § 62, jeweils in Verbindung mit § 79a Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S.1260), von denen § 79a Abs. 1 Satz 1 durch Artikel 2 § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: ...
     So "einfach" beginnt die Mitteilung von Horst Seehofer an die Geflügelhalter im Mai 2006, in dessen § 1 Abs. 2 auch die Möglichkeit einer Ausnahme von der Stallpflicht beinhaltet. Dieser, in der Presse als positive Zukunftsaussicht für den Bestand der Freilandhaltung von Geflügel gewertet, hat nur einen gravierenden Schönheitsfehler: Genauso lang und unverständlich wie der Eingangssatz mit allen Paragraphen ist die Erklärung, unter welchen Umständen eine Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Außerdem werden regelmäßige tierärztliche, virologische und serologische Untersuchungen verlangt, die extreme Kosten verursachen. Aber das Beste an dieser Ausnahmeregelung ist, dass "die zuständige Behörde" im Schreiben nicht genannt wird und wenn man sich an die logischerweise zuständigen Veterinärämter wendet erst mal ein "davon wissen wir nichts" erntet. 
     Damit ist die Schmerzgrenze für Geflügelhalter eindeutig überschritten. Damit wird auch klar, dass Horst Seehofer entweder der Käfiglobby in die Hände spielt, oder schlicht die Verhältnisse "seiner" Geflügelbauern nicht kennt. Mit einer unbegrenzten Stallpflicht und einer nicht zu durchschauenden und schwer erreichbaren Ausnahmeregelung ist er für den wirtschaftlichen Ruin der Freiland-Geflügelhalter verantwortlich. Und daran ändern auch die versprochenen Entschädigungszahlungen nichts. 
     Daher fordert die Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei endlich greifende    Maßnahmen:
     -  sofortige Aufhebung des generellen Auslaufverbotes    -  Bekämpfung der Massentierhaltung    -  zukunftsorientierte Konzepte für die Erhaltung der        Auslaufhaltung
 
     Stellungnahme der Erzeugergemeinschaft zur Geflügelverordnung vom     Mai 2006    http://www.diebiohennen.de/download/presse/ZurVO_04_05_2006_1.pdf
 
     Wir unterstützen die Demonstration auf dem Hühner-Freiland-Hof in 88339 Bad Waldsee, Oberurbach 25 am 14. Mai 2006 um 13.00 Uhr An diesem Tag wird sich die Stalltüre für rund 7.000 Hühner nach Monaten wieder öffnen.
 
  Originaltext:         Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei GmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43859 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43859.rss2
  Pressekontakt: Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei GmbH, Walter Höhne, Habichtstr. 42, 85088 Vohburg, Tel. 08457/9345-21 - Elisabeth Schütze PR, Buchendorfer Str. 4, 82319 Starnberg, Tel. 08151/89507
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