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Fromme: Öffentliche Diskreditierung von Spätaussiedlern unerträglich - Integrationsbemühungen verstärken

Geschrieben am 09-05-2006

Berlin (ots) - Zum Bericht im "Hamburger Abendblatt" unter dem
Titel "Amtsrichter behauptet: Die Polizei beschönigt
Aussiedler-Kriminalität" vom 8. Mai 2006 erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Welchen Geistes Kind der vom Hamburger Abendblatt zitierte
Amtsrichter Masch ist, offenbart dieser mit seinen pauschalen
Äußerungen, er habe zeitweise das Gefühl, fast nur noch gegen junge
Russen zu verhandeln. Mit dieser pauschalen Verunglimpfung der
Schicksalsgruppe der deutschen Spätaussiedler unterstreicht der
Amtsrichter seine problematische Distanz zu diesen Menschen.

Zum wiederholten Mal sei daher deutlich festgestellt: Die
deutschen Spätaussiedler sind Deutsche, die über Jahrzehnte in ihren
Herkunftsgebieten sich trotz Verfolgsmaßnahmen und Diskriminierung
zur deutschen Herkunft bekannt haben.

Dieses Bekenntnis, trotz Schwierigkeiten, war Voraussetzung für
ihre Anerkennung als Deutsche und damit für die Möglichkeit, in die
Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Nicht nur mit dieser
Pauschalkritik diskreditiert der Amtsrichter seine eigene Kritik an
der vom Hamburger Landeskriminalamt erstellten Studie "Lagebild
Spätaussiedler".

Die vom Hamburger Abendblatt zitierte Untersuchung der Hamburger
Polizei zeigt abermals deutlich, dass bei deutschen Spätaussiedlern
keine höhere Kriminalitätsneigung festzustellen ist, als bei
einheimischen Deutschen. Zu diesem Ergebnis sind übrigens auch schon
Untersuchungen an anderen Orten gekommen. Daher kann man mit Fug und
Recht behaupten, dass deutsche Spätaussiedler bei gleicher
Sozialisation keine höhere Kriminalitätsneigung haben als
einheimische Deutsche.

Vielmehr sind die Aussagen des Amtsrichters mehr als zweifelhaft,
wenn er seine Aussagen damit begründet, die Gruppe der
Tatverdächtigen (Angeklagten) anhand ihres Geburtsortes ermittelt zu
haben und dabei auf die ehemalige Sowjetunion und auf Polen verweist.
Es ist schlicht unseriös, von der Angabe des Geburtsortes auf die
Gruppenzugehörigkeit einer Person zu schließen.

Aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und aus Polen
kommen auch andere Zuwanderergruppen zu uns, darunter Ausländer und
Kontingentflüchtlinge. Von der Nennung des Geburtsortes kann daher
nicht ohne weiteres auf die Gruppenzugehörigkeit geschlossen werden.

Der Hamburger Amtsrichter erweist mit seinen pauschalen Äußerungen
zu der Gruppe der deutschen Spätaussiedler der Integration dieser
Gruppe in Deutschland einen schlimmen Dienst.

Nicht Beschuldigungen und Verunglimpfungen helfen weiter, sondern
das stete Bemühen darum, die Maßnahmen zur Integration zu verbessern,
um dadurch vor allem den jungen deutschen Spätaussiedlern eine echte
Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen. Daher ist
es notwendig, nach der jetzt begonnenen Evaluation der Sprach- und
Orientierungskurse, bestehende Defizite im Bereich der
Integrationsmaßnahmen zu beheben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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