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Bundesärztekammer fordert: Kein Kommerz mit menschlichen Zellen und Geweben!

Geschrieben am 05-05-2006

Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer hat die geplanten
Neuregelungen für den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben
scharf kritisiert. "Wenn das Gewebegesetz in der jetzigen Form in
Kraft tritt, dann ist dem gewerblichen Markt für Gewebetransplantate
Tür und Tor geöffnet", warnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe es
in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf versäumt, der
Organtransplantation eine Vorrangstellung vor der Gewebegewinnung
einzuräumen. Daraus könnten gravierende Fehlanreize entstehen: Wird
beispielsweise ein Spenderherz für eine Organtransplantation zur
Verfügung gestellt, so erfolgt dies unentgeltlich. Werden hingegen
die Herzklappen entnommen, können diese nach dem Gesetzentwurf zu
gewerblichen Zwecken genutzt werden.

Nach den Vorstellungen des BMG soll der Umgang mit menschlichen
Zellen und Geweben künftig größtenteils dem Arzneimittelgesetz (AMG)
unterstellt werden. Für Arzneimittel gibt es kein Handelsverbot. Das
Ministerium schweigt sich zu der Frage aus, wann und wie nun aber
beispielsweise postmortale Gewebespenden in die Verfügungsgewalt oder
das Eigentum von gewerblichen Gewebeeinrichtungen übergehen können.

Kliniken und Einrichtungen, die Gewebe - beispielsweise
Augenhornhäute - entnehmen, würden nach der Vorlage des Ministeriums
praktisch wie pharmazeutische Unternehmen behandelt. Konkret würde
dies bedeuten, dass sie entsprechend den Regelungen des AMG schon
allein für die Entnahme von Geweben eine Herstellungserlaubnis
benötigen. Darüber hinaus würden sie einer Zulassungspflicht
unterliegen, wenn sie die Gewebe zum Beispiel Patienten aus anderen
Kliniken zur Verfügung stellen.

Durch diese hohen bürokratischen Hürden wären viele bereits
bestehende Gewebebanken in ihrer Existenz gefährdet. "Es entbehrt
jeder Logik, Gewebe dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen, die nicht
weiterverarbeitet, sondern lediglich entnommen und aufbewahrt
werden", moniert Ärztepräsident Hoppe. Es bleibe zu befürchten, dass
die geplanten Regelungen den Mangel an bestimmten
Gewebetransplantaten weiter verstärken, ohne einen Zugewinn an
Qualität und Sicherheit zu erreichen.

Der erst Anfang April 2006 vom BMG vorgelegte Gesetzentwurf dient
der Umsetzung der europäischen Gewebe-Richtlinie 2004/23/EG. Die
Richtlinie sah eine Umsetzung bereits zum 6.4.2006 vor. Gleichwohl
appelliert die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme an den
Gesetzgeber, genügend Zeit für den Dialog zwischen Politik und
Fachkreisen vorzusehen.


Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft,
Tel. (030) 4004 56-700


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