| | | Geschrieben am 03-05-2006 Verfassungsrechtler Dieter Grimm zur Geiselbefreiung und der Erpressbarkeit von Staaten: "In solchen Fällen braucht die Regierung Handlungsfreiheit"
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 Hamburg (ots) - Der renommierte Verfassungsrechtler Dieter Grimm
 bestätigt, dass die Bundesregierung bei der Frage, welche Forderungen
 der irakischen Geiselnehmer sie erfüllen will, große
 Handlungsfreiheit gehabt habe. "Ausschlaggebend ist" sagt Grimm in
 der ZEIT, "ob man die Frage 'Geld gegen Leben' isoliert betrachtet
 oder die möglichen Weiterungen in die Überlegungen einbezieht, vor
 allem die, dass jede geglückte Erpressung zur Nachahmung einlädt."
 Andererseits brauche die Regierung in solchen Situationen
 Handlungsfreiheit. "Wenn der Staat in jedem Fall verpflichtet wäre,
 auf die Forderungen einzugehen, würde seine Reaktion für Geiselnehmer
 kalkulierbar werden."
 
 Grimm, der von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht
 war und heute Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin ist, erinnert
 an den Fall Hanns-Martin Schleyer. Als der ehemalige
 Arbeitgeberpräsident im Herbst 1977 von Mitgliedern der RAF entführt
 wurde, wollte seine Familie die Regierung per Gerichtsentscheid
 verpflichten, auf die Forderungen der Erpresser einzugehen. Doch das
 Bundesverfassungsgericht entschied, es gebe keinen
 verfassungsrechtlichen Zwang, das Opfer einer Entführung
 freizukaufen. "Das war eine mutige und sehr vernünftige
 Entscheidung", sagt Grimm. "Muss man nicht Felder bewahren, in denen
 das Recht nicht allein entscheidet, sondern die Politik ihre
 Verantwortung behält?"
 
 
 Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 19 vom 4. Mai 2006
 senden wir Ihnen gerne zu.
 
 
 Originaltext:         DIE ZEIT
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