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Verfassungsrechtler Dieter Grimm zur Geiselbefreiung und der Erpressbarkeit von Staaten: "In solchen Fällen braucht die Regierung Handlungsfreiheit"

Geschrieben am 03-05-2006

Hamburg (ots) - Der renommierte Verfassungsrechtler Dieter Grimm
bestätigt, dass die Bundesregierung bei der Frage, welche Forderungen
der irakischen Geiselnehmer sie erfüllen will, große
Handlungsfreiheit gehabt habe. "Ausschlaggebend ist" sagt Grimm in
der ZEIT, "ob man die Frage 'Geld gegen Leben' isoliert betrachtet
oder die möglichen Weiterungen in die Überlegungen einbezieht, vor
allem die, dass jede geglückte Erpressung zur Nachahmung einlädt."
Andererseits brauche die Regierung in solchen Situationen
Handlungsfreiheit. "Wenn der Staat in jedem Fall verpflichtet wäre,
auf die Forderungen einzugehen, würde seine Reaktion für Geiselnehmer
kalkulierbar werden."

Grimm, der von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht
war und heute Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin ist, erinnert
an den Fall Hanns-Martin Schleyer. Als der ehemalige
Arbeitgeberpräsident im Herbst 1977 von Mitgliedern der RAF entführt
wurde, wollte seine Familie die Regierung per Gerichtsentscheid
verpflichten, auf die Forderungen der Erpresser einzugehen. Doch das
Bundesverfassungsgericht entschied, es gebe keinen
verfassungsrechtlichen Zwang, das Opfer einer Entführung
freizukaufen. "Das war eine mutige und sehr vernünftige
Entscheidung", sagt Grimm. "Muss man nicht Felder bewahren, in denen
das Recht nicht allein entscheidet, sondern die Politik ihre
Verantwortung behält?"


Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 19 vom 4. Mai 2006
senden wir Ihnen gerne zu.


Originaltext: DIE ZEIT
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558,
E-Mail: bunse@zeit.de)


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