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ARD legt Finanzplanung für 2021 bis 2024 vor

Geschrieben am 02-05-2019

München (ots) - Die ARD hat am 30. April 2019 der unabhängigen
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) ihre Anmeldung zum 22. KEF-Bericht für den Zeitraum 2021 bis
2024 übermittelt.

Die Anmeldung orientiert sich an den von der KEF gesetzten
Maßstäben bei Personal, Programm, Sachaufwand und Investitionen: Der
Programmaufwand ist angelehnt an die programmspezifische Teuerung von
2,49 Prozent pro Jahr. Beim Personalaufwand wurde eine lineare
Steigerung von 2,5 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt, die deutlich
unter den jüngsten Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes der
Länder liegt.

Für die Herausforderungen der Digitalisierung meldet die ARD
keinen gesonderten Finanzbedarf an. Neue digitale Produkte werden
ohne zusätzlichen Aufwand, ausschließlich durch Umschichtungen
bewältigt. Möglich ist dies nur aufgrund hoher Kostendisziplin und
einer Vielzahl anstaltsindividueller Einsparungen. Auch den
Personalabbau setzt der ARD-Verbund konsequent fort. Die ARD wird bis
2020 rund 4.800 (19 Prozent) Stellen abgebaut haben. Bis 2024 werden
die Landesrundfunkanstalten weitere 390 Stellen (zwei Prozent)
streichen und damit den Vorgaben der KEF entsprechen.

"Die Anmeldung ist verantwortungsbewusst, mit Blick auf den
Programmauftrag und den Beitragszahler", so der ARD-Vorsitzende
Ulrich Wilhelm. "Zudem stehen wir zu unseren Zusagen zu fortlaufenden
Sparanstrengungen und setzen die ARD-Strukturreformen konsequent um.
In den Jahren bis 2024 wird die ARD allein aus der Strukturreform
Einsparungen von rund 311 Mio. Euro realisieren."

Schon in den vergangenen Jahren mussten die Sender im ARD-Verbund
erheblich sparen, um Preissteigerungen (z. B. für Programmkosten,
Rechte und Gehälter) auszugleichen.

Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht mehr erhöht und im Jahr
2015 sogar gesenkt. Seit 2009 bewegt sich das verwendbare
Beitragsaufkommen der ARD unterhalb der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex' und deutlich unterhalb der
programmspezifischen Teuerung.

"Dass wir seit zehn Jahren ohne Teuerungsausgleich auskommen, ist
nur durch erhebliche Sparanstrengungen möglich gewesen", so Wilhelm.
"Um dem Publikum weiterhin ein hochwertiges Programm anbieten zu
können, benötigen wir einen Ausgleich der Teuerung. Nominale
Beitragsstabilität ist ohne massive Einschnitte ins Programm nicht
mehr möglich."

Der ungedeckte Finanzbedarf - und damit ein Rückschluss auf die
künftige Beitragshöhe - ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht seriös
zu benennen. Zum einen ist die Abgabe der Anmeldung nur der erste
Schritt im Verfahren, dem nun umfassende Prüfungen und Berechnungen
durch die KEF folgen. Bis zum Jahresende werden die Prüfungen
voraussichtlich abgeschlossen sein.

Zum anderen gelten bei der Anmeldung diesmal folgende
Besonderheiten: Auf der Einnahmeseite sind zum Beispiel zuverlässige
Aussagen noch nicht möglich. So ist etwa aktuell unklar, welche
Einnahmeausfälle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Befreiung der Zweitwohnungen mit sich bringt. Das liegt einerseits
daran, dass hierzu noch keine gesetzliche Regelung vorliegt,
andererseits an der noch unzulänglichen Datenbasis. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen liegen keine Erkenntnisse darüber vor,
wie viele Beitragszahler über eine Zweitwohnung verfügen. Außerdem
müssen die Ergebnisse aus der Bearbeitung des Abgleichs von rund 75
Mio. Meldedaten aus dem Jahr 2018 noch abgearbeitet werden. In diesem
Rahmen wird die Ertragsplanung deshalb weiter aktualisiert werden.



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Tel: 089 / 5900 - 10565
pressestelle@ard.de
Twitter: @ARD_Presse

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell


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