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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kranke dürfen ihre Drogen selbst anbauen Gewichte verschoben HUBERTUS GÄRTNER

Geschrieben am 22-07-2014

Bielefeld (ots) - Richter am Verwaltungsgericht Köln haben
entschieden, dass der Eigenanbau von Cannabis in Ausnahmefällen
genehmigt werden kann. Was auf den ersten Blick wie ein "Dammbruch"
aussieht, entpuppt sich beim zweiten Hinsehen aber keineswegs als ein
juristisches Plädoyer für den Konsum illegaler Drogen. Bei allen
Klägern handelt es sich um Menschen, die unter schweren und
chronischen Schmerzen leiden. Sie besitzen auch bereits eine
Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von
Cannabisblüten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte hatte sie förmlich und im Einklang mit den Gesetzen
erteilt. Nur den Anbau der Drogen in den eigenen vier Wänden wollte
das Bundesinstitut nicht erlauben. Aus Sicht der Kläger ist er aber
notwendig, weil die Krankenkassen die Kosten für den Cannabiserwerb
über eine Apotheke (bis zu 600 Euro im Monat) nicht übernehmen und
sie das Geld auch nicht aus privaten Mitteln aufbringen können.
Insofern ist der Beschluss von Köln auch ein sozialer Akt. Bei drei
von fünf Klägern sehen die Richter keine Gefahren durch den
Selbstanbau. Bei einem Kläger geht die Kammer davon aus, dass er noch
nicht alle zumutbaren Alternativen für die Behandlung seiner
Krankheit ausgeschöpft hat, bei dem fünften schien die Hanfplantage
nicht hinreichend gegen Dritte gesichert. Die Richter reden also
keineswegs der völligen Legalisierung das Wort, wenngleich sie
unausgesprochen die Gewichte ein wenig verschieben: Das ganz große
Teufelszeug sehen sie in der Droge Cannabis ganz offensichtlich
nicht, denn sonst dürfte man den Anbau auch nicht in Ausnahmefällen
privatisieren. Experten, darunter namhafte Strafrechtler und
Sozialarbeiter, halten das Strafrecht prinzipiell für ein
untaugliches und sogar kontraproduktives Mittel, um Drogensucht zu
bekämpfen. Das Urteil von Köln wird die Debatte darüber sicher wieder
befeuern. Ähnlich kontrovers dürften am Ende auch die Meinungen
darüber bleiben, ob Cannabis ein probates Mittel zur Schmerzlinderung
ist. Fakt ist: Es hat auch Nebenwirkungen. Die sollte man auch nicht
unterschätzen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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