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Lausitzer Rundschau: Ein rotes Tuch Zum Kölner Cannabis-Urteil

Geschrieben am 22-07-2014

Cottbus (ots) - Um gleich allen Kiffern die Hoffnung zu nehmen:
Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag nicht der Freigabe von
Cannabis insgesamt den Weg geebnet. Sondern es hat nur Entscheidungen
im Sinne von Patienten getroffen, die austherapiert sind und deren
Leid anders als durch Cannabis nicht mehr gelindert werden kann. Nur
dann ist eventuell ein Eigenanbau möglich. Das Urteil ist richtig,
weil es schwerkranken Menschen hilft und in Teilen einer
festgefahrenen, ideologisierten Debatte ein Ende bereitet. Vor allem
für die Union ist selbst eine Freigabe in ganz engen Grenzen ein
rotes Tuch. Doch es geht nicht darum, den Konsum von Cannabis zu
verharmlosen. Vielmehr behindert das geltende Betäubungsmittelrecht
eindeutig die medizinische Versorgung und kriminalisiert darüber
hinaus die Patienten, die auf Cannabis angewiesen sind. Hier muss der
Gesetzgeber endlich umdenken, um den Menschen den Zugang zu
erleichtern und sie bei den erheblichen Kosten zu entlasten. Das ist,
wenn man so will, eine Botschaft des Gerichtes. Die Debatte darüber,
ob der Joint oder die Tüte für den Eigenbedarf nicht generell
straffrei sein sollte, wird nun wohl wieder aufflammen. In der
Vergangenheit gab es im Bundestag von Grünen und Linken mehrfach den
Versuch, diese Straffreiheit durchzusetzen und beispielsweise
Cannabis-Clubs einzuführen. Die Vorstöße sind immer an der Mehrheit
des Parlamentes gescheitert. Und das ist auch gut so. Weil die
Argumente dafür nicht die Argumente dagegen aufwiegen. Die
körperlichen, psychischen und sozialen Schäden eines regelmäßigen
Haschisch-Konsums insbesondere für Jugendliche lassen sich nicht
einfach wegwischen. Und oft ist Cannabis der Einstieg in härtere
Drogen. Daran ändert auch nichts der Vergleich mit dem überall
erhältlichen Alkohol.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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