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Allg. Zeitung Mainz: Zum Cannabis-Urteil / Notstand

Geschrieben am 22-07-2014

Mainz (ots) - Nein, schön ist es nicht, dass Cannabis-Produkte
notwendig sind und freigegeben werden müssen, damit bestimmte
Krankheiten erträglicher werden. Kein genereller Grund also zu Jubel
nach dem Motto: Freiheit für alles, Drogen für jeden! Völlig zu Recht
waren Politik und Gerichte in Deutschland bislang restriktiv, wenn es
um Rauschgift ging. Folgerichtig, dass bei Besitz, Anbau und Handel
selbst von Cannabis-Produkten, die nicht selten als "relativ harmlos"
bezeichnet werden, mehrere Jahre Haft drohen. Kokain und Heroin
können tödlich wirken, über das Zerstörungspotenzial von Crystal Meth
wurde jüngst viel gesprochen. Das Kölner Urteil, das Schwerkranken
den Cannabis-Anbau erlaubt, ist keine Abkehr von der bisherigen
Linie. Es stellt Drogen nicht als harmlos dar und jeder sollte sich
vor dem Gedanken hüten: krampflösend, schmerzlindernd, prima, probier
ich das mal aus, auch wenn ich nicht krank bin. Das Kölner Urteil
trägt einem Notstand Rechnung, der daraus resultiert, dass das
Kostenproblem nicht lösbar war oder vielleicht auch nicht lösbar sein
sollte. Ehe die Krankenkassen nun empört aufschreien, ob sie jetzt
auch noch Cannabis bezahlen sollen, müssen sie sich selbst fragen, ob
sie nicht genau das in einem Fall von Multipler Sklerose tun und
dafür lieber an anderen Stellen weniger freigiebig sein sollten, bei
Skurrilem, das die Erstattungslisten durchaus parat halten. Freigabe
ja - in den Kölner Fällen absolut unstreitig. Aber es gibt keinen
Grund, daraus eine generelle Linie abzuleiten à la: Jeder kann
nehmen, was er will. Der oft gehörte Satz, auch Alkohol und Tabak
könnten süchtig machen, ist zwar nicht falsch, spricht aber
jedenfalls nicht gegen einen restriktiven Umgang mit Cannabis und Co.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Isabell Steinbach
Newsmanagerin
Telefon: 06131/485925
desk-zentral@vrm.de


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