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Allg. Zeitung Mainz: Aufschrei / Kommentar zum Urteil zur Sicherungsverwahrung

Geschrieben am 19-09-2013

Mainz (ots) - Mehr als 70000 Euro Schadenersatz für einen ehemals
Sicherungsverwahrten? Für jemanden also, der sich einst eines
schweren Verbrechens schuldig machte, dafür bestraft wurde und dann
auch noch in Verwahrung blieb, weil er als gefährlich einzustufen
war? Muss das nicht einen Aufschrei provozieren? Empörung ist gut
nachvollziehbar. Aber sie kommt am falschen Ort und zu spät. Die
gestrige Karlsruher Entscheidung ist nicht zu beklagen, weil sie
geltendes Recht umsetzt, gesetzt vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR). So ist das im Rechtsstaat, mag es noch so
schmerzlich sein. Eines Aufschreis würdig sind viel mehr folgende
Fragen:Ist es politisch überhaupt akzeptabel, dass der EGMR
Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers, die keineswegs Europarecht
betreffen, in der Luft zerreißt, wie es 2009 mit der Regelung über
die nachträgliche Sicherungsverwahrung geschah? Ferner:Besteht nicht
das eigentliche Problem der Sicherungsverwahrung darin, dass es in
der Justiz und bei Sachverständigen eine Neigung gibt, im Zweifel die
Gefährlichkeit von Tätern zu verneinen, auch wenn damit die
Sicherheit der Bürger gefährdet werden kann? Und liegt nicht der viel
tiefere generelle Missstand, um nicht zu sagen: Skandal des deutschen
Strafrechts darin, dass ein Mörder schon nach lediglich 15 Jahren
entlassen werden kann? Nicht zuletzt: Wie ist sicherzustellen, dass
der ehemals Sicherungsverwahrte, der nun 73 000 Euro erhält, von
diesem Geld Schadenersatzansprüche seines Opfers erfüllt? Der seit
2003 inhaftierte Kindermörder Magnus Gäfgen dürfe 3000 Euro
Schmerzensgeld, die ihm der Staat wegen Folterdrohung zahlen muss,
für sich behalten, entschied kürzlich das Oberlandesgericht
Frankfurt.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de


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