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DGAP-HV: Aareal Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 10-04-2013

DGAP-HV: Aareal Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Aareal Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2013 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

10.04.2013 / 15:12

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Aareal Bank AG

Wiesbaden

WKN.: 540 811
ISIN: DE 0005408116


EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, dem 22. Mai 2013, 10:30 Uhr,
im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz, 65189 Wiesbaden.


TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß den §§ 172, 173
AktG am 27. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.000.000 in die anderen
Gewinnrücklagen einzustellen.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.


5. Wahl des Abschlussprüfers


Gestützt auf die Empfehlung des Bilanz- und
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2013 zu wählen.


6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat


Durch das Ausscheiden von Herrn Wolf R. Thiel als
Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. März
2012 war der Aufsichtsrat mit nur noch elf Mitgliedern
unvollständig besetzt. Auf Vorschlag des Vorstandes und mit
ausdrücklicher Unterstützung des Aufsichtsrates hat das
Amtsgericht Wiesbaden daraufhin Frau Marija G. Korsch mit
Beschluss vom 06. Juli 2012 und mit Wirkung zum 11. Juli 2012
zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Ihre Bestellung soll durch
die heutige Wahl von der Hauptversammlung bestätigt werden.


Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Hans W. Reich hat sein
Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf
der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 niedergelegt und wird zu
diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
ausscheiden. Durch die Hauptversammlung soll ein Nachfolger
als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden.


Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 2 Abs. 1 der
Mitbestimmungsvereinbarung in Verbindung mit § 9 der Satzung
und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus acht von der
Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als
Einzelwahl durchgeführt werden.


Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung durch den
Nominierungsausschuss vor, folgende Kandidaten als Vertreter
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:


a) Frau Marija G. Korsch, Frankfurt am Main, ehemals
Partnerin im Bankhaus Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG


b) Herrn Richard Peters, Kandel, Präsident und
Vorstandsvorsitzender der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL)



Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung und gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.


Der Aufsichtsrat hat bereits in seiner Sitzung vom 20. März
2013 beschlossen, dass Frau Marija G. Korsch vorbehaltlich
ihrer Wahl durch die Hauptversammlung den Vorsitz des
Aufsichtsrats übernehmen soll.


Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG


Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den
nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei
den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.


Frau Marija G. Korsch


a) Just Software AG, Hamburg
b) Keine


Herr Richard Peters


a) Keine
b) DePfa Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf


Angaben nach Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex


Frau Korsch unterhält keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im
Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.


Herr Peters ist Mitglied des Aufsichtsrates der DePfa Holding
Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, die über eine 100%ige
Tochtergesellschaft 28,89% der Aktien an der Aareal Bank AG
hält. Über das genannte Aufsichtsratsmandat hinaus unterhält
Herr Peters keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.


7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen


a) Neufassung von § 4 Absatz 1 der Satzung
(Bekanntmachungen der Gesellschaft)


Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die
Verkündung von Bekanntmachungen vom 22.12.2011 wurde der
'elektronische Bundesanzeiger' zum 01.04.2012 in
'Bundesanzeiger' umbenannt. § 4 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft soll an diese Umbenennung angepasst werden.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Satzungsänderung zu beschließen:


§ 4 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.'


b) Änderung von § 12 Absatz 3 Satz 3 der Satzung
(Beschlussfassung)


Die gesetzliche Regelung des § 108 Absatz 4 Aktiengesetz
ermöglicht eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats oder
seiner Ausschüsse ohne Sitzung in schriftlicher,
fernmündlicher und anderer vergleichbarer Form. Die Satzung
der Gesellschaft sieht dementsprechend derzeit in § 12
Absatz 3 Satz 3 folgende Regelung zur Beschlussfassung ohne
Sitzung vor: 'Wenn kein Mitglied widerspricht, kann
schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich, fernmündlich,
oder mittels Telefax oder E-Mail abgestimmt werden.' Die
Satzungsregelung soll im Wortlaut erweitert werden, um dem
Aufsichtsrat die Möglichkeit zu eröffnen, auch über E-Mail
hinausgehende Formen der modernen Kommunikation für eine
Abstimmung zu nutzen (z.B. elektronische
Abstimmungsverfahren).


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Satzungsänderung zu beschließen:


§ 12 Absatz 3 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:



'Wenn kein Mitglied widerspricht, können Beschlüsse auch durch
schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen
der Stimmabgabe, wie z.B. mittels elektronisch übermittelter
Stimmabgaben, gefasst werden.'


***

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.aareal-bank.com (dort im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung 2013) zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter dieser
Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Aareal Bank AG,
Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus und werden auch während der Hauptversammlung am 22. Mai
2013 zugänglich sein. Die Gesellschaft wird den Aktionären als
besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
kostenfrei übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 179.571.663 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
59.857.221 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dementsprechend 59.857.221. Zum Zeitpunkt der Einberufung
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln. Anmeldung und besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 15. Mai
2013 (24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

Aareal Bank AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB). Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf
den Beginn des 01. Mai 2013 (00:00 Uhr) (den sogenannten
Nachweisstichtag) beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt (und Aktionäre, die nach dem Nachweisstichtag Aktien
hinzuerwerben, sind für die hinzuerworbenen Aktien nur
stimmberechtigt), soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung
und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten als organisatorische Hilfsmittel
für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
Dritten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und
der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für
den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere, diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder
Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil sie gemäß § 135 AktG die Bevollmächtigung nachprüfbar festhalten
muss. Wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere, diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigen wollen, bitten wir Sie daher, sich
mit dieser Institution oder Person über eine mögliche Form der
Vollmachtserteilung abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den
Nachweis der Bevollmächtigung (z.B. die Vollmacht im Original oder in
Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder Fax werden die Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter gebeten, die oben genannte Anmeldeadresse zu
verwenden; als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft
an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an
Aarealbank-HV2013@computershare.de zu übersenden. Vorstehende
Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt
sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der
Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der Nachweis einer in bzw.
während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Nachweis an der Ausgangskontrolle vorgelegt
wird.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und
kann unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder
per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus können
Vollmachtsformulare auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.aareal-bank.com heruntergeladen werden.

Vollmachten können auch elektronisch über ein internetgestütztes
Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten
zum internetgestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre im Internet unter http://www.aareal-bank.com.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem
Postwege oder per Telefax, so muss diese Erklärung der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 21. Mai 2013 (18:00
Uhr) zugehen. Eine Übermittlung per E-Mail sowie die
Vollmachtserteilung über das internetgestützte Vollmachtssystem der
Gesellschaft sind - wie die Vorlage an der Einlasskontrolle - auch am
Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft

Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die
Gesellschaft weiterhin an, sich von weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Auch dann
sind eine fristgemäße Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt
wurde, enthalten sie sich der Stimme. Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen,
haben zur organisatorischen Erleichterung die Vollmachten nebst
Weisungen spätestens bis zum 21. Mai 2013 (18:00 Uhr) postalisch oder
per Telefax an die o.g. Anmeldeadresse oder per E-Mail an die E-Mail
Adresse Aarealbank-HV2013@computershare.de zu übermitteln.

Die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ist
bis zum 21. Mai 2013 (18:00 Uhr) auch über das oben genannte
internetgestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft möglich.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft über das internetgestützte Vollmachtssystem der
Gesellschaft erhalten die Aktionäre im Internet unter
http://www.aareal-bank.com (dort im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung 2013).

Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende
Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, die
Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels eines
anderen, von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht
und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen
(dies entspricht aufgerundet 166.667 Aktien), können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß §§
122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 i.V.m. 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen,
dass sie mindestens seit 3 Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
(also spätestens seit 22. Februar 2013, 00.00 Uhr) Inhaber der Aktien
sind.

Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form,
d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§
126a BGB) an den Vorstand der Aareal Bank AG zu richten und muss der
Gesellschaft bis spätestens zum 21. April 2013 (24:00 Uhr) zugehen.
Aktionäre werden gebeten, die folgende Adresse zu verwenden:

Vorstand der Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
E-Mail: HV2013@aareal-bank.com


Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.aareal-bank.com (dort im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung 2013) zugänglich gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127
AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur
Wahl des Abschlussprüfers und der Wahl zum Aufsichtsrat übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei
Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Aareal Bank AG
Corporate Development
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 348-2965
E-Mail: HV2013@aareal-bank.com


Bis spätestens zum 7. Mai 2013 (24:00 Uhr) unter der vorgenannten
Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im
Internet unter http://www.aareal-bank.com (dort im Bereich Investor
Relations / Hauptversammlung 2013) zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzernbereich einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich
unter der Internetadresse http://www.aareal-bank.com (dort im Bereich
Investor Relations / Hauptversammlung 2013).

Wiesbaden, im April 2013

Aareal Bank AG

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 348-0
Fax: +49 611 348-2965
E-Mail: aareal@aareal-bank.com
Internet: http://www.aareal-bank.com
ISIN: DE0005408116
WKN: 540811
Börsen: Auslandsbörse(n) MDAX


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206723 10.04.2013


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