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DGAP-HV: PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 10-04-2013

DGAP-HV: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2013 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

10.04.2013 / 15:11

---------------------------------------------------------------------

PAION AG

Aachen

- ISIN DE 000A0B65S3 -


Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
2013 der PAION AG ein, die am Mittwoch, den 22. Mai 2013, um 10:00 Uhr
(MESZ) im Forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, der Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §
289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches.


Diese Unterlagen können im Internet unter www.paion.com/hv eingesehen
werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus
und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos
zugesandt.



2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.



3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.



4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes


Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

a) Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 bestellt.


b) Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird
zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichtes gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2
des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2013 bestellt.




5. Wahl von Frau Dr. Karin Dorrepaal zum Mitglied des
Aufsichtsrats


Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 der Satzung der PAION AG aus drei
Mitgliedern zusammen.

Frau Dr. Karin Dorrepaal wurde vom Amtsgericht Aachen mit Wirkung zum
29. Oktober 2012 bis zur Hauptversammlung 2016 in den Aufsichtsrat der
PAION AG bestellt. In Einklang mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird sich
Frau Dr. Dorrepaal auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 zur Wahl
stellen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Frau Dr. Karin
Dorrepaal, niederländische Staatsangehörige, ehemaliges Mitglied des
Vorstands der Schering AG, wohnhaft in Amsterdam/Niederlande als
Vertreterin der Aktionäre als Aufsichtsrat zu bestätigen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Frau Dr. Dorrepaal ist derzeit gleichzeitig und hauptberuflich
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien folgender Gesellschaften:

* Cryo Save Group NV, Zutphen, Niederlande, Mitglied
des Board of Directors


* MDx Health S.A., Liege, Belgien, Mitglied des Board
of Directors


* Triton Private Equity partners, Frankfurt, nicht
börsennotiert, Mitglied des Triton Industry Board (Beirat)


* Gerresheimer AG, Düsseldorf, Mitglied des
Aufsichtsrats


* Almirall S.A., Barcelona, Spanien, Mitglied des
Aufsichtsrats


Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.








Weitere Angaben zur Einberufung

1. Teilnahme an der Hauptversammlung


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens
am Mittwoch, den 15. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden
Adresse

PAION AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: +49 (0)7142 788667-55
oder per E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de

zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie
zu Beginn des Mittwoch, den 1. Mai 2013, 0.00 Uhr MESZ, Aktionär der
Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch
das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am Mittwoch,
den 15. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf der
Internetseite

www.paion.com/hv.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit
sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine
Stimme.

2. Stimmrechtsvertretung


Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Absatz 8 Aktiengesetz
i.V.m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Die übersandte Eintrittskarte
wird ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung beinhalten. Wir stellen unseren Aktionären ebenfalls
im Internet unter

www.paion.com/hv

entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung zur Verfügung; nach Maßgabe von § 30a Absatz 1 Nr. 5
WpHG werden die Formulare Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt
oder auch in der Hauptversammlung ausgehändigt.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Die Vollmachten können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonst
in Textform erteilt werden (siehe Adresse unten). Im Falle der
Übermittlung per E-Mail muss das der Eintrittskarte beigefügte und
entsprechend ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular in
elektronischer Form als Anlage (ausschließlich als 'PDF'- oder
'TIF'-Datei) übermittelt werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular
ist auch über das Internet unter www.paion.com/hv erhältlich. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
Aktienbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Sollen die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall zu den
Tagesordnungspunkten Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt
werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular,
das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular
wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der
Aktionär hat ein Vollmachts- und Weisungsformular auszufüllen, und
sollte das Formular der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
Dienstags, den 21. Mai 2013, unter folgender Adresse per Post, per
Telefax oder per E-Mail zukommen lassen:

PAION AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: +49 (0)7142 788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de


Des Weiteren können Informationen zur Hauptversammlung und zur
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter

www.paion.com/hv

eingesehen werden.

3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz


Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft bis zum Ablauf des Sonntag, den 21. April 2013, an
folgende Adresse zugegangen sein:

PAION AG
Vorstand
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Telefax: +49 (0)241 4453-120

4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz


Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat stellen oder
Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:

PAION AG
Abteilung Investor Relations
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Telefax: +49 (0)241 4453-120

Rechtzeitig bis zum Ablauf des Dienstag, den 7. Mai 2013, unter dieser
Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die die
Voraussetzungen der §§ 126, 127 Aktiengesetz erfüllen, werden den
anderen Aktionären nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen
Vorschriften im Internet unter

www.paion.com/hv

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

5. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
Aktiengesetz


Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist.

Gemäß § 26 Absatz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das
Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich zu beschränken; er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während
ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für
einzelne Rede- und Fragebeiträge angemessen festzusetzen.

6. Veröffentlichungen auf der Internetseite


Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.paion.com/hv
zur Verfügung.

7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung


Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 25.379.906,00 und ist eingeteilt in
25.379.906 Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 25.379.906. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Eine gemäß § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) meldepflichtige
Beteiligung eines Kreditinstituts an der Gesellschaft ist der PAION AG
nicht mitgeteilt worden.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist am Mittwoch, 10. April 2013 im
Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Am selben Tag ist die
Einberufung Medien zur Veröffentlichung in der Europäischen Union im
Sinne des § 121 Absatz 4a Aktiengesetz zugeleitet worden.

Aachen, im April 2013

PAION AG

Der Vorstand






---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAION AG
Martinstr. 10-12
52062 Aachen
Deutschland
Telefon: +49 241 4453152
Fax: +49 241 4453120
E-Mail: r.penner@paion.com
Internet: http://www.paion.com
ISIN: DE000A0B65S3
WKN: A0B65S
Börsen: Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206727 10.04.2013


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