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JES Bundesverband begrüßt neue GBA-Richtlinie zur Substitutionsbehandlung mit Heroin

Geschrieben am 17-01-2013

Berlin (ots) - In seiner heutigen Sitzung (17.01) hat der
Gemeinsame Bundesausschuss die Behandlung von Opiatabhängigen mit
Diamorphin erleichtert.

Mit den in einigen Punkten angepassten neuen Richtlinien reduziert
der GBA die Hürden für Einrichtungen, die Heroinkonsumenten mit
Diamorphin (Heroin) substituieren möchten.

Marco Jesse vom JES Bundesverband, der als Patientenvertreter im
GBA an den Verhandlungen beteiligt war, sagt dazu: "Es war notwendig
die Richtlinien anzupassen, denn in den letzten 3 Jahren sind auch
aufgrund der hohen Zugangshürden des GBA keine neuen Standorte für
die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung entstanden. Als
Patientenvertreter haben wir bereits bei den 2010 verabschiedeten
Richtlinien auf praxisferne Regelungen hingewiesen. Leider konnten
wir uns damals im GBA nicht durchsetzen."

Die Behandlung von Heroinkonsumenten mit Diamorphin in den 7
Standorten, die bereits zum Modellprojekt zählten hat gezeigt, dass
die Diamorphinbehandlung für Substituierte, die von anderen
Medikamenten wie Methadon oder Buprenorphin nicht ausreichend
profitierten, eine erfolgversprechende Alternative ist.

Für den JES Bundesverband sind die neuen Richtlinien nur ein
erster Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um neue
Standorte einzurichten sind nun die Länder und Kommunen gefordert
entsprechende Finanzmittel für die vorgeschriebenen
Sicherheitsstandards bereitzustellen. Nun gibt es keine Ausreden
mehr!

Nach Meinung des JES Bundesverbands können die neuen GBA
Richtlinien insbesondere dazu beitragen, die Personalkosten erheblich
zu senken ohne Abstriche bei der Behandlungsqualität zu müssen. So
ermöglichen die neuen Richtlinien, dass die Anzahl ärztlicher
Mitarbeiter flexibel gestaltet werden kann und die Anwesenheit eines
Arztes sich nun auf die Zeiträume der Vergabe- und Nachbeobachtung
beschränkt.

Nun gilt es die nächsten notwendigen Schritte hin zu einer
wirklich praxisnahen und zielgruppenspezifischen Versorgung zu gehen.
Zur bisher sehr engen Auslegung der Richtlinien im Hinblick auf
intravenösen Konsum gilt es Alternativen zu schaffen (z.B.
Tabletten/rauchen/sniefen), die die Formulierung "parenterale Konsum"
möglich machen. Nur so können auch Heroinkonsumenten von dieser
Behandlung profitieren die Heroin anders als intravenös konsumieren
-dies sind immerhin ein Drittel der ca.150.000 Heroinkonsumenten in
Deutschland.



Pressekontakt:
JES Bundesverband
Marco Jesse
0221 820073-12
Mobil: 0176 43091494
Mail: vorstand@jes-bundesverband.de
Web: www.jes-bundesverband.de


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