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Rehberg/Kalb: Christlich-liberale Koalition stärkt maritimen Standort

Geschrieben am 25-10-2012

Berlin (ots) - Die unionsgeführte Koalition hat am gestrigen
Mittwochabend im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den
Finanzbeitrag für die Seeschifffahrt von dem im Regierungsentwurf
vorgesehenen 28,7 Millionen Euro auf 57,8 Millionen Euro erhöht.
Zugleich hat die Koalition im Verkehrsausschuss das neue Flaggenrecht
auf den Weg gebracht und damit das maritime Bündnis auf ein neues
Fundament gestellt. Hierzu erklären der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Maritime Wirtschaft, Eckhardt
Rehberg, und der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Bartholomäus Kalb:

"Mit der Erhöhung auf das bisherige Förderniveau von 57,8
Millionen Euro kommen wir den Zusagen des Bundes im Maritimen Bündnis
für Beschäftigung und Ausbildung nach und unterstützen mit
Lohnnebenkostenzuschüssen den maritimen Standort Deutschland. Der von
der Bundesregierung im Juni ursprünglich halbierte Mittelansatz war
darauf zurückzuführen, dass der ebenfalls im Bündnis zugesagte
Eigenbeitrag der deutschen Reeder in Höhe von 30 Millionen Euro bis
dato noch nicht rechtssicher auf den Weg gebracht werden konnte. Mit
dem im Verkehrsausschuss beschlossenen veränderten Flaggenrecht ist
auch diese Hürde genommen worden. Das neue Flaggenrecht verpflichtet
die Reeder zur zusätzlichen Ausbildung in schifffahrtsrelevanten
Berufen oder alternativ zur Zahlung eines Ablösebeitrages, sofern sie
ihre Schiffe ausflaggen wollen. Der Ablösebeitrag wird in einen Fonds
überwiesen, der wiederum die Ausbildung in der Branche unterstützt.

Die SPD hingegen glänzte in diesen Reformbemühungen der letzten
Wochen mit belanglosen Anträgen, die längst erfüllte Forderungen
enthielten, sowie mit fragwürdigen Finanzgeschäften der Bundespartei
zulasten der deutschen Flagge. Über einen SPD-eigene Reiseanbieter
wurden Kreuzfahrten auf einem Schiff unter portugiesischer Flagge
angeboten. Parallel forderte die SPD-Bundestagsfraktion in einem
Antrag der 'weiteren Ausflaggung deutscher Schiffe entgegenzuwirken -
und so einen Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland zu
verhindern'. Glaubwürdigkeit in der maritimen Politik sieht anders
aus."

Hintergrund:

Ziel des neuen Flaggengesetzes ist es, die Primärverpflichtung zur
Ausbildung für die ausflaggungswilligen Reeder in Deutschland
festzuschreiben. Kann dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden,
muss der Reeder entsprechend der Schiffsgröße und der damit
verbundenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Ablösebeitrag
entrichten. Der Ablösebeitrag wird in einem vom Verband der Deutschen
Reeder (VDR) initiierten privatrechtlichen Fonds gezahlt. Aus diesem
Fonds wird wiederum die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung in
der maritimen Branche mit 20 Millionen Euro finanziell unterstützt.
Damit kommen die Reeder ihren Zusagen im Wert von 30 Millionen Euro
im Maritimen Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung nach. 10
Millionen Euro werden über die bereits erhöhten Gebühren zur
Erlangung der Ausflaggungsgenehmigung akquiriert. Demgegenüber
erhalten die Reeder in Deutschland durch die sogenannte
"Tonnagesteuer" und durch den Einbehalt von Lohnsteuern einen
wirtschaftlicher Vorteil von ca. 1 Milliarde Euro.

Der Bund erfüllt ebenfalls die Zusagen und setzt das hohe
Förderniveau im Finanzbeitrag für die Seeschifffahrt von 57,8
Millionen mit dem heutigen Beschluss im Haushaltsausschuss fort.
Diese Mittel können von Reedern für Zuschüsse der Lohnnebenkosten
beantragt werden, sofern deren Schiffe unter deutscher Flagge fahren.

Damit stehen im Jahr 2013 insgesamt knapp 90 Millionen Euro für
Beschäftigung und Ausbildung von Seeleuten zur Verfügung, die auf
unter der Bundesflagge betriebenen und im internationalen Verkehr
eingesetzten Schiffen arbeiten.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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