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Gehb/Voßhoff: Große Koalition beschließt weiteren Meilenstein im elektronischen Rechtsverkehr

Geschrieben am 29-09-2006

Berlin (ots) - Zur 2. und 3. Lesung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) erklären der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB sowie die
zuständige Berichterstatterin der Fraktion im Rechtsausschuss, Andrea
Voßhoff MdB:

Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Führung von
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und der
Schaffung eines Unternehmensregisters modernisiert die Große
Koalition weitere Bereiche der Justizverwaltung im Sinne einer
schnelleren und effizienteren Dienstleistung für die Wirtschaft.

Mit dem verabschiedeten Gesetz können künftig Notare und
Unternehmen sämtliche Registeranmeldungen elektronisch übermitteln.
Registereintragungen und alle wesentlichen Wirtschaftsinformationen
sind über ein zentrales Internetportal jederzeit abrufbar.

Die von vielen Unternehmen oftmals kritisierten langwierigen
Eintragungsverfahren der Register werden durch eine flächendeckende
elektronische Registerführung und weiterer Eintragungserleichterungen
deutlich verkürzt.

Mit diesem Gesetz tragen CDU/CSU und SPD nachhaltig dazu bei, den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Um den mit der digitalen Publizität einhergehenden
Anpassungsprozess zu begleiten, hat sich die Koalition auf Initiative
von CDU/CSU auf eine bundeseinheitliche Übergangsregelung
verständigt, wonach Handelsregistereintragungen und
Börsenpflichtinformationen bis zum 31.12.2008 zunächst auch weiterhin
neben der elektronischen Veröffentlichung in regionalen
Tageszeitungen und Börseninformationsblättern veröffentlicht werden.

Wir kommen damit auch den Interessen kleiner und mittelständischer
Unternehmen entgegen, denen durch die Übergangszeit die Möglichkeit
eingeräumt wird, sich an die online-gesteuerte
Informationsbeschaffung zu gewöhnen. Auch die oftmals mittelständisch
strukturierten Zeitungsverlage können sich auf die Entwicklung
einstellen.

Auf Initiative von CDU/CSU ist es in der Frage der Sanktionierung
von Verstößen der Unternehmen gegen Offenlegungspflichten auch
gelungen, die Unternehmen nicht noch mit neuen Bußgeldtatbeständen zu
belasten.

Das noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bußgeldverfahren mit
einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro wird ersetzt durch ein
Ordnungsgeldverfahren bis zu einer Höhe von 25.000 Euro, das aber
nicht wie bisher als Antragsverfahren, sondern künftig als
Amtsverfahren gestaltet wird.

Justiz ist ein Standortfaktor. Mit diesem Gesetz leisten wir einen
wichtigen Beitrag zur Stärkung einer modernen sowie dienstleistungs-
und wirtschaftsfreundlichen Justizverwaltung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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