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MdB Ulla Jelpke: Stuttgarter Urteil gegen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar

Geschrieben am 29-09-2006

Berlin (ots) - Zu der Verurteilung eines Versandhändlers in
Stuttgart, der antifaschistische Anstecker und Aufnäher mit
durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hat, zu 3.600 Euro Strafe
wegen der angeblichen Verbreitung verfassungswidriger Symbole,
erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE.:

Dieses Urteil gegen einen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar
und spricht allem antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn.
Es darf keine Rechtskraft erlangen. Wer gegen faschistische Gesinnung
sichtbar protestieren will, dem bietet sich das durchgestrichene
Hakenkreuz als einfaches Symbol an. Daraus die Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den
Sinn und Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil. Die NPD
klatscht in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei. Anscheinend ist
eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch
haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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