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USK verwundert über Innenminister von Niedersachsen, Level 2

Geschrieben am 22-09-2006

Berlin (ots) - Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort vom
7.8.2006 auf die Kleine Anfrage der FDP der USK ausdrücklich "eine
hohe Qualität bei der Altersfreigabe von Computerspielen" attestiert
hat, hören wir nun von einer neuen Initiative aus Niedersachsen.

Herr Schünemann schätzt die Selbstkontrolle der Hersteller als
unzureichend ein und fordert: "Das muss in staatliche Hand". Und:
"Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, gehören
nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen."

Unterstützt wird er von Herrn Prof. Pfeiffer, vom Kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN): "Ich kann nicht begreifen,
dass solche Spiele auf dem Markt sind".

Herr Prof. Pfeiffer trägt in diesem Rahmen Ergebnisse eines
Forschungsprojekts zur Arbeit der USK vor, das soweit uns bekannt
ist, gerade angelaufen ist.

Gewalt verherrlichende Spiele gehören nicht in die Hände von
Kindern und Jugendlichen

In einem stimmen wir dem Innenminister und dem Direktor des KFN
unbedingt zu: Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten
geht, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Aber:
die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele ist in Deutschland
laut § 131 StGB schon jetzt verboten. Wenn Herr Prof. Pfeiffer
entdeckt hat, dass solche Spiele "auf dem Markt sind", d.h.
öffentlich angeboten oder zugänglich gemacht werden, sollte er das
der Staatsanwaltschaft melden.

Ehe die USK ihre eigentliche jugendschützerische Aufgabe
wahrnimmt, prüft sie, ob ein Spiel gegen die einschlägigen Regelungen
des Strafgesetzbuches, insbesondere auch des § 131, verstößt. Eine
konkrete Beanstandung dieser Tätigkeit ist der USK bislang nicht
bekannt. Zuständig dafür, die Verbreitung solcher strafrechtlich
relevanten Spiele zu verhindern, sind zunächst die
Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister der Länder und des
Bundes. Die Prüfung, ob hier Vollzugsdefizite gegeben sind und dann
hierfür Zuständige zur Verantwortung zu ziehen sind, ist nicht
Aufgabe der USK.

Jugendgefährdende Spiele erhalten ebenfalls kein Kennzeichen.
Dabei handelt es sich um Inhalte, die Erwachsenen zugänglich sein
können, die Kinder und Jugendliche aber nicht sehen oder haben
sollen. Hierfür hat der Gesetzgeber das Instrument der Indizierung
durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
geschaffen. Auch hier haben die Sicherheitsbehörden und damit die
Innenminister eine Zuständigkeit: die verbotswidrige Abgabe von
indizierten Medien an Kinder und Jugendliche ist ein Straftatbestand,
der durch die Sicherheitsbehörden zu verfolgen ist.

Unterhalb der Stufe der Jugendgefährdungen sieht der Gesetzgeber
die Alterskennzeichnung von Spielen vor. Die Alterskennzeichnung
liegt ebenfalls schon seit längerem in "staatlicher Hand", jedoch
nicht in der Hand der Innenbehörden, sondern der Obersten
Jugendbehörden. Die gutachterliche Entscheidung der USK wird erst
durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesbehörden zum
Verwaltungsakt, jedes einzelne Bundesland behält weiter ein
Appelationsrecht gegen jede einzelne Altersfreigabe. Die Kontrolle
darüber, ob dies sachgerecht erfolgt, wird durch den gesellschaftlich
plural zusammengesetzten Beirat der USK sowie durch die Obersten
Landesjugendbehörden der Länder sichergestellt.

Die nicht altersgerechte Abgabe von gekennzeichneten Spielen ist
eine Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeldrisiko. Allerdings hat
es seit Inkrafttreten des JuSchG, soweit uns bekannt, noch kein
Verfahren wegen ordnungswidriger Abgabe von Spielen gegeben. Das ist
bedauerlich. Alterskennzeichen hätten zweifellos größere Wirkung,
wenn die Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Gesetz ahnden würden.
Ebenso stellt der Markt der Raubkopien und der illegalen Downloads
ein großes Problem für den Jugendschutz dar. Hier könnte auch der
Innenminister in seiner Zuständigkeit gegenüber Ordnungsbehörden
beziehungsweise Sicherheitsbehörden sehr viel für den Jugendschutz
tun.


Deutschland hat den verbindlichsten Jugendschutz

Unter den demokratischen Rechtsstaaten der Welt hat Deutschland
den verbindlichsten Jugendschutz. Viele Computerspiele gelangen
aufgrund des durch die USK und durch die BPjM gestalteten
Jugendschutzes gar nicht in die hiesigen Angebote, teilweise auch,
weil auf eine Markteinführung hierzulande von vornherein verzichtet
wird. Und: in keinem anderen Land wird jedes Spiel vor der
Altersfreigabe durch ein Gremium unabhängiger Experten begutachtet
und bewertet. In den Gremien der USK ringen engagierte Menschen;
Pädagogen, Eltern, Wissenschaftler, Journalisten, um die richtige
Bewertung, die dann in Form des Freigabekennzeichens als Orientierung
und Bindung für den Handel und die erwachsenen Bezugspersonen von
Kindern und Jugendlichen wirkt. Die jungen Tester, die diese
Gremienarbeit unterstützen, sind nicht nur durch den ständigen
Austausch mit den erfahrenen Jugendschutzexperten hoch sensibilisiert
für die Problematik des Jugendschutzes. Sie unterliegen auch einem in
dieser Form einmaligen Qualitätsmanagement, das die von Herrn Prof.
Pfeiffer behauptete Beeinträchtigung der Gremienentscheidung
ausschließt. Herr Prof. Pfeiffer hat die Einladung der USK, sich vor
Ort ein Bild von der Arbeit in den Gremien zu machen, bisher leider
nicht angenommen. Sonst hätte er beispielsweise sehen können, dass
auch die Arbeit der Tester nachprüfbar dokumentiert ist und hätte
sich vielleicht sachkundiger äußern können.

Innenminister Schünemann und KFN - Direktor Pfeiffer schwächen den
gesetzlichen Jugendschutz

Wir sehen in den Äußerungen der Herrn Prof. Pfeiffer und Herrn
Innenminister Schünemann mehr als nur eine Herabwürdigung dieses zu
großen Teilen ehrenamtlichen Engagements. Die Wirkung solcher auf
öffentliche Aufmerksamkeit statt Sachlichkeit zielenden Politik geht
aber noch weiter: Sie bewirkt die Schwächung dessen, wofür sie
vorgibt einzutreten: den Jugendschutz. Denn wieso sollten Handel,
Eltern und Pädagogen einem System vertrauen und es unterstützen, das
in der Öffentlichkeit als ungenügend gebrandmarkt wird? Wir hoffen,
noch immer, dass die Diskussion wieder auf eine sachliche Grundlage
zurück findet und sich auf die klaren rechtlichen Regelungen bezieht,
anstatt vermeintliche Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben zu ziehen,
die noch nicht einmal richtig begonnen wurden.


Originaltext: USK Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32776.rss2

Pressekontakt:
Christine Schulz
USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
Phone: +49-30-29363829-2 / +49-30-29363829-0
E-Mail: schulz@usk.de
Internet: www.usk.de


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