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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland

Geschrieben am 04-05-2010

Berlin (ots) - Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent des
Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt zur gestern vom
Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den gestrigen
Beschluss der Bundesregierung, die Vorbehalte zur
UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Die Bundesregierung hat
1992 bei Ratifizierung der Kinderrechtskonvention Erklärungen
abgegeben, die auf Einschränkungen der Verpflichtungen aus der
Konvention abzielen, insbesondere gegenüber Flüchtlings- und
Migrantenkindern. Der jetzige Schritt ist enorm wichtig, da er den
Weg dafür ebnet, dass menschenrechtliche Verbriefungen in Deutschland
gegenüber allen Kindern voll zur Geltung kommen. Die Rücknahme der
Erklärungen darf allerdings kein Selbstzweck sein. Sie muss vielmehr
zur Folge haben, dass nationale Bestimmungen und Rechtspraxis, die
beispielsweise unbegleitete Flüchtlingskinder betreffen, auf den
Prüfstand kommen.

Bisher gibt es im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht keine
Bestimmungen, die für unbegleitete Flüchtlingskinder einen besonderen
Schutz vorsehen. Sie können an der Grenze zurückgewiesen werden, in
asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren werden sie bereits ab dem
16. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern
werden sie in Asylbewerberunterkünften für Erwachsene untergebracht.
Es passiert sogar, dass Minderjährige in Abschiebungshaft genommen
werden.

Die Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention lässt
nicht nur erwarten, dass bestehende rechtliche Bestimmungen den
Vorgaben der Konvention angepasst werden. Dieser Schritt kann auch
dazu beitragen, dass Kinder verstärkt als Träger eigener Rechte
begriffen werden. In der Rechtspraxis hat die Kinderrechtskonvention
bisher nahezu keine Rolle gespielt. Die Rücknahme der Vorbehalte ist
daher auch ein Signal für deutsche Gerichte und Behörden:
Entscheidungen, die Kinder betreffen, haben die in der
Kinderrechtskonvention normierten Rechte und den Vorrang des
Kindeswohls zu beachten."

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 - 14 Mobil (0160) 966 500 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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