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Rundfunkgremien - Zwischen Reform und Staatsferne

Geschrieben am 04-05-2010

Leipzig (ots) - Über der Diskussion "Staatsferne in
Rundfunkgremien" auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland schwebte
von Anfang eines: die Causa Nikolaus Brender. Prof. Dr. Christoph
Degenhart, Staatsrechtler aus Leipzig, brachte die Stoßrichtung des
gut besuchten Podiums gleich zu Anfang auf den Punkt: "Wir
diskutieren über die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Dabei haben wir doch mittelbar längst den Staatsrundfunk."
Nach Degenharts Auffassung gebe es ein "Agreement zwischen Anstalten
und Politik": Die einen stellten "auskömmliche Gebühreneinnahmen"
sicher, die anderen eine gefällige Politikberichterstattung.

Dieser zugespitzten Einschätzung widersprach Ruth Hieronymi,
Rundfunkrätin des WDR. Sie empfahl, einen Blick ins Ausland zu
werfen: "Sie finden nirgends einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk,
der in Qualität und Staatsferne den Öffentlich-Rechtlichen in
Deutschland das Wasser reichen kann." Hieronymi verteidigte die
Zusammensetzung der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk als hinreichend staatsfern: "Wir haben eine breit gefächerte
Aufsichtsstruktur."

Prof. Dr. Bernd Holznagel, Staatsrechtler aus Münster, merkte an,
dass die gängige Praxis, Aufsichtsgremien auch mit Vertretern der
Landesregierungen, der Parteien und der Parlamente zu besetzen, das
verfassungsmäßig gebotene Maß an Staatsferne nicht sicherstelle. Dr.
Klaus-Peter Potthast, Beauftragter für Medienpolitik der Bayerischen
Staatsregierung, sagte, er könne sich mit dem pauschalen Ruf "Staat
raus aus den Gremien" nicht identifizieren: "Auch Staatsvertreter
sind demokratisch legitimiert." Vielmehr gehe es darum,
"Verquickungen von Funktionen und Interessen" aus den
Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten herauszuhalten: "Auch
Verbandsvertreter sind nicht unpolitisch." WDR-Rundfunkrätin
Hieronymi äußerte die Befürchtung, ein komplettes Infragestellen der
Gremienbesetzungen könnte das System des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks insgesamt zum Wanken bringen: "Wir können nicht von der
Personalie Brender auf die Verfassungsungemäßheit des gesamten
Systems schließen."

Von der Frage, ob die Staatsferne mit den gegenwärtigen Statuten
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet sei, kamen
die Diskutanten schließlich zu einer Diskussion über die
Gremienreform. Staatsrechtler Degenhart identifizierte die
Aufsichtsgremien der Anstalten als "ständisch organisiert", sie
stammten aus Zeiten, "als die Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen
Gruppen stärker definiert war als heute." Diesen Gedanken griff
Holznagel dankbar auf und entgegnete, eine grundsätzliche Diskussion
über die Gremienbesetzungen können auch dazu dienen, das "ständische
System der Gremien" zu überwinden: "Wir müssen präzise die
Repräsentanz bestimmter Vertreter in den Gremien begründen. Das haben
wir bisher nicht gemacht."

Originaltext: Medientreffpunkt Mitteldeutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58100
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58100.rss2

Pressekontakt:
Thomas Köhler, S-WOK
Tel.: 0341 - 301 8181
Mobil: 0170 - 175 9594
Email: koehler@s-wok.de


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