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Rheinische Post: Alkohol-Urteil

Geschrieben am 28-07-2009

Düsseldorf (ots) - von Ulli Tückmantel

Mit der Entscheidung, das generelle Alkoholverbot in der
Freiburger Innenstadt für unwirksam zu erklären, hat der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof keinen Freibrief zum
öffentlichen Vollrausch erteilt. Im Gegenteil. Liest man die
Entscheidung der Mannheimer Richter etwas genauer, so haben sie der
Stadt Freiburg untersagt, vor den kriminellen Alkoholexzessen weniger
in Form einer Gängelung der kompletten Bürgerschaft zu kapitulieren.
Gut so. Denn die Freiburger Polizeiverordnung, die sich bereits viele
andere Städte zum Vorbild genommen haben, ersetzt weder eine
schlüssige lokale Ordnungs- und Sozialpolitik, noch ein angemessenes
Polizeikonzept. Sie stellt lediglich jeden Bürger, der sich nach 22
Uhr mit einem Bier in der Hand durch die Fußgängerzone bewegt, unter
einen ungerechtfertigten Generalverdacht. Sich vorsätzlich oder
fahrlässig zu betrinken und dann Straftaten zu begehen, war immer
schon strafbar. Als Reaktion auf die allseits beklagte Zunahme
alkoholbedingter Exzesse mit deutscher Gründlichkeit die Freiheit und
Freizügigkeit aller Bürger zu beschneiden und (wieder einmal) nach
schärferen Gesetzen zu rufen, ist bloß der bequemste Weg. In einer
freiheitlichen Gesellschaft ist das aber meist auch der falsche.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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