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Solms zum Bescheid des Bundestagspräsidenten

Geschrieben am 02-07-2009

Berlin (ots) - Zum Bescheid des Präsidenten des Deutschen
Bundestages zu den Spendenvorgängen "Möllemann" im FDP-Landesverband
Nordrhein-Westfalen erklärt der Bundesschatzmeister der FDP, Dr.
HERMANN OTTO SOLMS, MdB:

"Der Präsident des Deutschen Bundestages hat heute einen
Sanktionsbescheid über insgesamt 4.336.648,79 Euro gegen die FDP
zugestellt. Fünf Jahre nach Vorlage aller Fakten und drei Monate vor
der Bundestagswahl ahndet er damit die Verstöße gegen das
Parteiengesetz, zu denen es im Landesverband Nordrhein-Westfalen
durch den damaligen Landesvorsitzenden, Jürgen W. Möllemann, gekommen
war.

Der Präsident des Deutschen Bundestages würdigt ausdrücklich die
konsequente eigene Aufklärungsarbeit der FDP, die im Jahre 2002 durch
den damaligen Bundesschatzmeister, den verstorbenen Dr. Günter
Rexrodt, eingeleitet und die vom Landesverband Nordrhein-Westfalen
unter neuer Führung nachhaltig unterstützt wurde. Die durch dieses
eigene Bemühen und die enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
zu Tage getretenen Verstöße mussten - und das hat die FDP jederzeit
anerkannt - zu Sanktionen führen.

Sowohl der Landesvorstand als auch die Mitglieder des
wirtschaftlich betroffenen Landesverbandes NRW haben sich stets zu
ihrer Verantwortung bekannt, obwohl sie selbst, wie im übrigen alle
Gliederungen, Gremien und Mitglieder der Gesamtpartei, das Opfer der
rechtswidrigen Handlungen Einzelner geworden sind.

Der Landesverband NRW hat deshalb schon frühzeitig bilanzielle
Vorsorge für erwartete Sanktionen getroffen. Mit dem heutigen
Sanktionsbescheid wird die FDP allerdings stärker als bisher
veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der
Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet.

Der Bundesschatzmeister wird in enger Abstimmung mit dem
Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, ob und in
welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Die
Komplexität der Rechtslage und die Schwierigkeiten bei der Bemessung
der zu verhängenden Sanktionen werden schon dadurch deutlich, dass
die Bundestagsverwaltung für die Bewertung der schon lange bekannten
Vorgänge mehrere Jahre benötigt hat. Die wichtige Frage, ob die
Vorgänge als Verstoß gegen das Transparenzgebot (2-fache Sanktion)
oder ein Annahmeverbot (3-fache Sanktion) zu werten sind, beurteilen
die FDP und ihre Rechtsberater anders als der Präsident des Deutschen
Bundestages.

Einer Analyse bedarf auch und in besonderer Weise die Frage der
Gleichbehandlung mit anderen Parteien. Nicht nur in einem Wahljahr,
sondern generell kommt dem Grundsatz der Chancengleichheit zentrale
Bedeutung zu. Er begründet Sanktionen und begrenzt sie zugleich in
der Weise, dass die Parteien den selbstverständlichen Anspruch auf
eine einheitliche Verwaltungspraxis haben.

Nach erfolgter Prüfung wird die Bundespartei innerhalb der Frist
von einem Monat gegebenenfalls die erforderlichen Rechtsmittel
einlegen."

Originaltext: FDP
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58455
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58455.rss2

Pressekontakt:
Freie Demokratische Partei (FDP)
Thomas-Dehler-Haus
Pressestelle
Telefon: (030) 284958 - 41/- 43
Telefax : (030) 284958 - 42
Email: presse@fdp.de


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