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Dagmar Enkelmann, Katja Kipping: Immer mehr Sperrzeiten bei ALG I und rechtswidrige Sanktionen bei Hartz IV

Geschrieben am 02-07-2009

Berlin (ots) - Von 2007 bis 2008 ist die Zahl der gegen Hartz
IV-Beziehende verhängten Sanktionen auf hohem Niveau weitgehend
konstant geblieben, die Zahl der beim Arbeitslosengeld I verhängten
Sperrzeiten sogar noch gestiegen. Gleichzeitig mussten immer mehr
Sanktionen und Sperrzeiten aufgrund von Widersprüchen und Klagen der
Betroffenen wieder zurückgenommen werden. Das geht aus den Antworten
der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE hervor
(BT-Drs. 16/13340 und Plenarprotokoll 16/229; S. 25607 f.).

Demnach stehen bei Hartz IV 806.161 Sanktionen im Jahr 2007
788.874 im Jahr 2008 gegenüber. Der Anteil der Sanktionen, die
aufgrund von Widersprüchen der Betroffenen von den Ämtern ganz oder
teilweise wieder zurückgenommen werden mussten, stieg von 37,9
Prozent im Jahr 2007 auf 41,5 Prozent im Jahr 2008. Gerichtliche
Klageverhandlungen führten 2007 in 51 Prozent der Fälle zum Erfolg,
entweder durch Urteilspruch oder durch Nachgeben der Ämter, im Jahr
2008 sogar 65,3 Prozent. Ähnlich sieht es beim Arbeitslosengeld I
(ALG I) aus: Die Sperrzeiten, in denen die Auszahlung der
Versicherungsleistung den Berechtigten verweigert wird, nahm von
639.222 im Jahr 2007 auf 741.115 im Jahr 2008 zu. Hier waren im Jahr
2008 41,4 Prozent der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich,
ebenso 49,4 Prozent der Klageverhandlungen.

"Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen
Sanktionen bei Hartz IV oder Sperrzeiten beim ALG I bringt das ganze
Ausmaß von Willkür und Missbrauch bei der Verhängung dieser Maßnahmen
ans Licht", sagt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE. "Es ist ein Skandal, dass vielen Betroffenen
rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung
bzw. die ihnen rechtmäßig zustehenden Versicherungsleistungen
vorenthalten werden. Dabei ist mit einer hohen Dunkelziffer zu
rechnen, weil viele Betroffene ihre Rechte nicht ausreichend kennen.
Um zumindest Rechtssicherheit herzustellen, müssen die unabhängigen
Beratungsstellen für Erwerbslose dringend ausgebaut werden. Der
Sanktionsparagraf 31 bei Hartz IV gehört sofort abgeschafft."

"Die Bundesregierung treibt die verquere Hartz IV-Logik ins
Absurde", findet auch die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der
Fraktion, Dagmar Enkelmann. "Dass Sanktionsbescheide rechtwidrig
sind, bedeute nicht, dass die Betroffenen gegen keine
sanktionsbewehrte Pflicht verstoßen hätten, behauptet das
Arbeitsministerium. Im Klartext heißt das: ALG II-Beziehenden,
jugendlichen zumal, ist grundsätzlich zu misstrauen. Das kommt nicht
zufällig. Bei absehbar fünf Millionen Arbeitslosen ist der
Bundesregierung mehr denn je daran gelegen, den Betroffenen die
Schuld für ihre Lage in die Schuhe zu schieben."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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