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BA: Ombudsrat legt Schlussbericht vor

Geschrieben am 23-06-2006

Nürnberg (ots) - Klärung der Verantwortung in
Arbeitsgemeinschaften auch Forderung der BA

Heute hat der Ombudsrat seinen Schlussbericht zur Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II") vorgelegt.
In dem Bericht setzt sich der Ombudsrat kritisch mit den gesetzlichen
Grundlagen des Arbeitslosengeldes II und der praktischen Umsetzung
der Reform auseinander.

Der Ombudsrat kritisiert vor allem die ungeklärte Verantwortung in
den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Agenturen für
Arbeit. Außerdem fordert er größere Eigenverantwortung der ARGEn.
Nach dem Willen des Gesetzgebers arbeiten Kommunen und Agenturen in
den ARGEn zusammen. Dabei ist nicht geklärt, wer letztlich die
Führung und Verantwortung trägt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
hat schon frühzeitig auf dieses Konstruktionsproblem hingewiesen. Die
BA hat ein hohes Interesse daran, dass die Frage der Führung und
Verantwortung in den ARGEn eindeutig geklärt wird. Diesen
Konstruktionsmangel kann aber nur die Politik beheben.

Mehr als die Hälfte der rund 70.000 telefonischen und
schriftlichen Anfragen an den Ombudsrat bezogen sich auf eine
fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Bescheide der
Grundsicherung. Daher kritisiert der Ombudsrat, dass eineinhalb Jahre
nach Einführung des Arbeitslosengeldes II noch keine verständlicheren
Bescheide entwickelt worden sind. Die BA kann diese Kritik von
Bürgern und Ombudsrat nachvollziehen. Allerdings spiegeln die
Bescheide die komplizierte Rechtslage wider. Sie müssen komplexe
Sachverhalte rechtlich korrekt und gerichtsfest abbilden. Es reicht
leider nicht, wenn die Bescheide beispielsweise nur Zahlungshöhe und
Zahlungszeitraum nennen.

Der BA-Vorstand bedankt sich beim Ombudsrat nicht nur für das Lob,
das der Rat in seinem Abschlussbericht für das Engagement der
Mitarbeiter in den ARGEn äußert, sondern auch und vor allem für die
gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen eineinhalb
Jahren.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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