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Westfälische Rundschau: Kommentar zum NPD-Aufmarsch

Geschrieben am 09-06-2006

Dortmund (ots) - Von Klaus Schrotthofer

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, und es bedarf schwer
wiegender Gründe, um diese Form der freien Meinungsäußerung
einzuschränken. Deshalb tun sich deutsche Gerichte auch so schwer
damit, die als Demonstrationen getarnten Aufmärsche rechtsextremer
Dummköpfe zu verbieten.

Der Rechtsstaat funktioniert nicht ereignisbezogen. Er unterwirft
sich weder Imagekampagnen, noch entscheidet er nach politischer
Opportunität. Darauf werden sich voraussichtlich auch die
Verfassungsrichter berufen, wenn sie demnächst begründen, warum die
NPD an diesem Samstag in Gelsenkirchen marschieren darf.
Unverständlich ist gleichwohl, warum das Gericht die
Sicherheitsbedenken der Behörden so gering bewertet. Es ist kaum zu
bestreiten, dass der braune Spuk samt der üblichen Gegendemo-Rituale
am Ort eines WM-Spieles die Polizei an den Rand ihrer Möglichkeiten
bringt. Karlsruhe liegt, wie es scheint, doch sehr idyllisch in der
Provinz.

Nun wird die Welt außer fröhlichen Fußball-Fans eben auch
gröhlende Skinheads sehen. Schade - aber ein demokratischer Staat
muss auch solche Provokationen ertragen. Am besten mit der
Gelassenheit all derer, die dieses freiheitliche Land mehr lieben als
jene kurzgeschorenen Zwergpatrioten.

Originaltext: Westfälische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58905.rss2

Rückfragen bitte an:
Westfälische Rundschau
Redaktion

Telefon: 0231/9573 1253


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