Kommentar zum neuen Waffengesetz
Geschrieben am 22-12-2019 |   
 
 Bielefeld (ots) - Es war der gescheiterte rechtsextreme Anschlag auf die  
jüdische Gemeinde in der Synagoge in Halle/Saale, der die Verschärfung des  
Waffenrechts beschleunigt hat. Ursprünglich hätte die EU-Feuerwaffenrichtlinie  
schon bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Der Vorstoß 
aus Brüssel war eine Reaktion auf den islamistischen Terror von Paris im Jahr  
2015. 
 
Das reichte der Bundesregierung offensichtlich nicht, um das deutsche  
Waffenrecht zu ändern. Es musste erst mehr passieren, und es passierte mehr.  
Leider! 
 
Der Rechtsextremist, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im  
Juni umgebracht haben soll, war jahrelang Mitglied in einem Schützenverein. Und  
der Rechtsextremist, der in Halle zwei Zufallsopfer tötete, hatte seine Waffen  
mit Hilfe von 3D-Druckern selbst angefertigt. Im ersten Fall hätte die Änderung  
des Waffenrechts die Tat vielleicht verhindert, im zweiten Fall wohl nicht. 
 
Mit dem Pauschalverdacht gegenüber Schützen und Jägern schießt der Gesetzgeber  
nun übers Ziel hinaus. Horst Seehofer sollte sich mindestens so stark für die  
illegalen Waffen interessieren, mit denen arabische, türkische und kurdische  
Clans unterwegs sind. 
 
Pressekontakt: 
 
Westfalen-Blatt 
Andreas Schnadwinkel 
Telefon: 0521 585-261 
wb@westfalen-blatt.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/66306/4476342 
OTS:               Westfalen-Blatt 
 
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