Kommentar zum Stichwahl-Urteil in NRW
Geschrieben am 20-12-2019 |   
 
 Bielefeld (ots) - Nun steht juristisch fest, dass Bürgermeister und Landräte bei 
den Kommunalwahlen am 13. September 2020 nicht im ersten Wahlgang bestimmt  
werden. Es sei denn, ein Kandidat bekommt auf Anhieb die absolute Mehrheit.  
Ansonsten bleibt es bei der Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den  
meisten Stimmen in der ersten Runde. 
 
Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen hat richtig entschieden. In diesen  
Zeiten, in denen viel über Demokratie und ihre Bedrohung durch Radikale und  
Extremisten gesprochen wird, hat der Vorstoß der schwarz-gelben  
Landtagsmehrheit, die Stichwahl bei der Abstimmung über Bürgermeister und  
Landräte wieder abzuschaffen, unpassend gewirkt. Da gerade bei Kommunalwahlen  
die Beteiligung ohnehin relativ schwach ist, ergäbe es keinen Sinn, die  
Legitimation von Amtsträgern noch weiter zu schmälern. Es ist etwas anderes, in  
einem Wahlgang mit 38 Prozent der Stimmen zu gewinnen als in einer Stichwahl die 
absolute Mehrheit zu bekommen. 
 
Natürlich war das Ansinnen der beiden Regierungsparteien taktisch geprägt. Die  
Idee: Da die Grünen in Städten deutlich im zweistelligen Bereich liegen und  
vereinzelt fähige Kandidatinnen und Kandidaten haben, würden sie der SPD  
gefährlich. Und wenn sich das linke Lager teilen, aber nicht vergrößern würde,  
wäre die Bahn für die CDU in einem Wahlgang frei. Dabei dachte die CDU nicht nur 
an die Städte. Ihr ging es auch darum, den ländlichen Raum zu sichern und dort  
Stichwahlen aus dem Weg zu gehen. 
 
Zwischen den Jahren und bei den Neujahrsempfängen muss jetzt zügig ausgelotet  
werden, wer für wen ins Rennen geht. 
 
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