Der Bundestrojaner in Österreich ist verfassungswidrig - PIRATEN Hessen begrüßen das Urteil
Geschrieben am 13-12-2019 |   
 
 Frankfurt am Main (ots) - Im Juli 2019 reichte die Piratenpartei Hessen eine  
Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Hessentrojaner" ein.[1] Eine  
Schadsoftware, mit der die Polizei Daten auf mobilen Endgeräten oder PCs  
mitzeichnen kann. 
 
In Österreich plante die türkis-blaue Regierung Ähnliches im Rahmen ihres  
"Sicherheitspakets". Vergangenen Mittwoch erklärte das österreichische  
Verfassungsgericht einen Großteil dieser Gesetzesmaßnahmen als verfassungswidrig 
- darunter auch den Bundestrojaner. 
 
"Ich freue mich sehr, dass in unserem Nachbarland das Verfassungsgericht den  
Bundestrojaner verbietet", sagt der politische Geschäftsführer der PIRATEN  
Hessen, Matthias Pfützner. "In Deutschland haben wir ebenso entsprechende  
Verfahren eingereicht. Sie sollen nicht nur bei uns zu den gleichen Ergebnissen  
führen, sondern europaweit Auswirkungen haben." 
 
"Die Sicherheitspolitik muss die Privatsphäre achten", ergänzt Gregory Engels,  
einer der Beschwerdeführer der PIRATEN Hessen. "In ihr darf es nicht nur um das  
gehen, was technisch möglich, sondern, was anständig ist. Ein Trojaner ist es  
nicht." 
 
[1] http://ots.de/y1Mboi 
 
Pressekontakt: 
 
Yasmin Schulze 
- Pressesprecherin -  
der Piratenpartei Hessen  
Pflugstr. 9a 
10115 Berlin 
E-Mail: presse@piratenpartei-hessen.de  
ODER 
E-Mail: yasmin.schulze@piratenpartei-hessen.de 
Tel.: 0176 / 95503471 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4468791 
OTS:               Piratenpartei Deutschland 
 
Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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