rbb24-Recherche exklusiv: Strafanzeige wegen möglicher Falschaussage von Polizeibeamten im Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags
Geschrieben am 13-12-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Bei der gestrigen Zeugenvernehmung im  
Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz  
am 19.12.2016 machten die Polizeibeamten M. und K. einander deutlich  
widersprechende Aussagen. Die beiden Beamten wurden als Zeugen vernommen. Da  
nicht geklärt wurde, wer die Wahrheit gesagt hat, stellte heute Andreas Schulz,  
Anwalt der Hinterbliebenen, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen 
des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. 
 
In der Ausschusssitzung am 14.11.2019 hatte Kriminalhauptkommissar M., leitender 
Beamter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, behauptet, dass der Beamte  
K. des Bundeskriminalamtes ihm gegenüber im Februar 2016 geäußert hätte, es gäbe 
eine Anweisung führender Vertreter des BMI bzw. BKA, eine Vertrauensperson im  
Fall Amri "mundtot" zu machen. Dies sei im Rahmen eines 4-Augen-Gesprächs gesagt 
worden. 
 
In einer dienstlichen Erklärung hat der betreffende BKA-Beamte Philipp K. diesen 
Vorwurf unverzüglich zurückgewiesen. In der gestrigen Vernehmung im  
Bundestagsuntersuchungsausschuss blieben beide Zeugen bei ihrer Darstellung des  
Inhalts des Gesprächs. Der Anwalt eines Opfers des Anschlags vom  
Breitscheidplatz hat heute aufgrund der widersprüchlichen Aussagen Strafanzeige  
wegen des Anfangsverdachtes einer möglichen Falschaussage bei der  
Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Wörtlich heißt es zur Begründung: "Im  
Kernbereich der gestrigen Aussagen - die unter Wahrheitspflicht von beiden ...  
erfolgten - sind eklatante Widersprüche feststellbar, welche Grund zu der  
Annahme geben, dass einer der Zeugen nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hat." 
 
Für Zeugen des Untersuchungsausschusses gilt, dass sie dazu verpflichtet sind,  
die Wahrheit zu sagen. Sie werden vorab belehrt, dass uneidliche Falschaussagen  
mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder mit einer  
Geldstrafe geahndet werden können. 
 
Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte gegenüber rbb24 Recherche,  
dies sei ein absehbarer und im Sinne der Opfer und Hinterbliebenen ein  
konsequenter Schritt. Sehr viel mehr aber als an der Strafverfolgung, sei er an  
der genauen Klärung der Hintergründe und der Motivlage des Bundeskriminalamtes  
beim Umgang mit dem Informanten im Fall Amri interessiert. 
 
Pressekontakt: 
 
Rundfunk Berlin-Brandenburg 
rbb24 Recherche 
Masurenallee 8 - 14 
14057 Berlin 
Tel.:  (030) 97 99 3-30333 
Fax:  (030) 97 99 3-30309 
Mail: koordination@rbb-online.de  
Internet:  www.rbb-online.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51580/4468815 
OTS:               Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) 
 
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  714810
  
weitere Artikel: 
- Scheinverzwergung - Kommentar zu Corbyns Niederlage bei den britischen Wahlen Berlin (ots) - Schwer zu sagen, wer lauter über das Wahlergebnis im - noch -  
Vereinigten Königreich gejubelt hat: Boris Johnson oder Johannes Kahrs? In  
jüngsten Jahren galt Jeremy Corbyn als Beleg dafür, dass sich die gebeutelte  
europäische Sozialdemokratie nach links retten kann. Indem sie zu dem  
zurückkehrt, was sie einst ausmachte: Daseinsvorsorge, Umverteilung,  
Arbeitnehmerrechte, Wohnungspolitik, Solidarität. 
 
Hätte Corbyn gewonnen, hätte in den taumelnden Sozialdemokratien des Kontinents  
womöglich ein Sog nach links eingesetzt. mehr...
 
  
- Ehrgeiziges Projekt Frankfurt (ots) - Nun kommt es darauf an, wie sehr die EU-Staaten diesen Plan  
verfolgen, wie ernst sie die Klimaziele und den Umweltschutz nehmen. Engagieren  
sich alle wie versprochen, wird womöglich auch Polen mit den anderen 26  
EU-Staaten das ambitionierte Ziel rechtzeitig und nicht verspätet erreichen.  
Halten die 27 Mitglieder an dem Plan fest, könnte die EU daran wachsen.  
Schließlich sollen durch die ökologische Modernisierung Europas Arbeitsplätze  
entstehen. Sind sie damit erfolgreich, könnte das Vertrauen zwischen den  
EU-Staaten mehr...
 
  
- Grün-schwarzer Doppelhaushalt 2020/21 ist der größte Schuldenhaushalt aller Zeiten in Baden-Württemberg Stuttgart (ots) - Zum Personalaufbau der Landesregierung im Finanzministerium  
sagte der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Rainer Podeswa: "Der  
Bürger erwartet, dass gerade das Finanzministerium mit gutem Beispiel vorangeht. 
Es muss der Garant für sparsame und effiziente Verwendung der hart erarbeiteten  
Steuermittel der Bürger sein. Es muss sich und alle Empfänger von Steuergelder  
kritisch überwachen und kontrollieren. Bei geplanten 500 zusätzlichen Stellen im 
Finanzministerium ist das Gegenteil der Fall. Die Landesregierung mehr...
 
  
- Piraten Niedersachsen: Unmenschlichkeit hat einen Namen Hannover/Berlin (ots) - Durch die Beauftragten für die Belange von Menschen mit  
Behinderungen aus Bund und Ländern hat das niedersächsische Ministerium für  
Arbeit, Gleichstellung und Soziales heute bekannt gegeben [1], dass der neue  
Referentenentwurf zum "Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz -  
GKV-IPREG", ehemals RISG [2], die Regelung beibehällt, wonach zukünftig  
Menschen, wenn sie dauerhaft Intensivpflege bedürfen, in Pflegeeinrichtungen  
versorgt werden sollen und nicht mehr zu Hause. 
 
"Der Berg kreiste und gebar eine mehr...
 
  
- Der Bundestrojaner in Österreich ist verfassungswidrig - PIRATEN Hessen begrüßen das Urteil Frankfurt am Main (ots) - Im Juli 2019 reichte die Piratenpartei Hessen eine  
Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Hessentrojaner" ein.[1] Eine  
Schadsoftware, mit der die Polizei Daten auf mobilen Endgeräten oder PCs  
mitzeichnen kann. 
 
In Österreich plante die türkis-blaue Regierung Ähnliches im Rahmen ihres  
"Sicherheitspakets". Vergangenen Mittwoch erklärte das österreichische  
Verfassungsgericht einen Großteil dieser Gesetzesmaßnahmen als verfassungswidrig 
- darunter auch den Bundestrojaner. 
 
"Ich freue mich sehr, dass in mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |