Notare übernehmen stärkere Rolle bei der Geldwäschebekämpfung
Geschrieben am 29-11-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung der  
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Das Gesetz  
soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Bundesnotarkammer begrüßt die neuen  
Regelungen. 
 
"Die Notarinnen und Notare werden damit zukünftig einen noch stärkeren Beitrag  
zur Schaffung von Transparenz bei Immobiliengeschäften und zur Bekämpfung von  
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung insgesamt leisten können", erläuterte der 
Präsident der Bundesnotarkammer, Professor Dr. Jens Bormann, heute in Berlin. 
 
Schon bisher leisten Notare durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der 
Identität der Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Urkunden und 
die steuerlichen Meldungen an die Finanzämter einen wichtigen Beitrag zur  
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Zusammenarbeit mit den 
Grundbuchämtern führt die notarielle Tätigkeit zu einer großen Transparenz von  
Immobiliengeschäften. Viele potenzielle Täter werden dadurch bereits im Vorfeld  
von der Vornahme beurkundungsbedürftiger Geschäfte abgeschreckt. 
 
Darüber hinaus sieht das Gesetz nun eine deutliche Erweiterung der Meldepflicht  
der Notare im Immobilienbereich vor. Künftig wird durch eine Rechtsverordnung  
ein Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festgelegt, in denen  
Notare immer eine Meldung an die Zentralstelle für  
Finanztransaktionsuntersuchungen ("FIU") abgeben müssen. "Dies wird zu einer  
deutlichen Steigerung der Meldungen führen und damit auch eine erhöhte  
Abschreckungswirkung mit sich bringen", stellte Bormann in Aussicht.  
Gleichzeitig werde eine rechtssichere Abgrenzung zwischen der Meldepflicht und  
der notariellen Verschwiegenheitspflicht geschaffen, bei der auch das  
verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten  
und dem Notar berücksichtigt wird. 
 
Die bisherige Gesetzeslage ließ eine Meldung durch Notare nur sehr eingeschränkt 
zu. Bei einem bloßen Verdacht war Notaren - anders als sonstigen verpflichteten  
Berufsgruppen wie etwa Finanzinstituten - eine Meldung aufgrund der gesetzlichen 
Verschwiegenheitspflicht untersagt. Dies hat dazu geführt, dass Notare bislang  
nur wenige Meldungen abgeben konnten. Vor diesem Hintergrund hat sich die  
Bundesnotarkammer selbst für eine Erweiterung der Meldepflicht eingesetzt. 
 
Daneben bringt das Gesetz weitere Änderungen für Notare mit sich: Bei  
Immobiliengeschäften müssen sie künftig den wirtschaftlich Berechtigten von  
beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und  
Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Legt ein Beteiligter die hierfür  
erforderliche Dokumentation nicht vor, ist die Beurkundung abzulehnen. Ein  
Beurkundungsverbot gilt auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft eine im  
Inland gelegene Immobilie erwerben möchte und nicht im Transparenzregister  
eingetragen ist. Intransparente Beteiligte werden damit von vornherein aus dem  
Beurkundungsverfahren herausgehalten und an einem Immobilienerwerb gehindert. 
 
"Die Maßnahmen werden den deutschen Immobilienmarkt deutlich unattraktiver  
machen für Geldwäscher. Notare spielen dabei eine zentrale Rolle", hielt Bormann 
fest. 
 
Über die Bundesnotarkammer: 
 
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die  
berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Ihre 
21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Zur  
Bundesnotarkammer gehören ferner das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale  
Testamentsregister, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die  
NotarNet GmbH mit Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in  
Würzburg. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der  
Notarinnen und Notare finden Sie unter www.bnotk.de. 
 
Pressekontakt: 
Dominik Hüren 
Pressesprecher der Bundesnotarkammer 
Telefon: 030-3838660 
E-Mail: presse@bnotk.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61304/4454290 
OTS:               Bundesnotarkammer Berlin 
 
Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell
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