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Weichenstellungen für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung / Digitalisierung, Selbstverwaltung und Sicherstellung auf der Agenda der KZBV-Vertreterversammlung

Geschrieben am 13-11-2019

Berlin (ots) - Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) befasst sich am Mittwoch und Donnerstag in Berlin mit
zentralen Zukunftsfragen des Berufsstandes und der Versorgung. Auf der Agenda
des wichtigsten Beschlussgremiums der Vertragszahnärzteschaft auf Bundesebene
stehen unter anderem Beschlüsse zu Themen wie Digitalisierung, Selbstverwaltung
und Sicherstellung. Zu Beginn sprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in
einem Grußwort zentrale Projekte der laufenden Legislaturperiode an.

Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, dankte dem Minister
für seine konstruktive Dialogbereitschaft und die gute Vertrauensbasis in der
Zusammenarbeit: "Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Weichenstellungen
vorzunehmen, mit denen auch in fünf, zehn und fünfzehn Jahren die Sicherstellung
der Versorgung flächendeckend, wohnortnah und qualitätsgesichert erfolgen kann."
Als Beispiel nannte er die Regulierung der Gründungsmöglichkeiten von
Investoren-MVZ durch Krankenhäuser, die über das kürzlich verabschiedete
Terminservice- und Versorgungsgesetz erreicht worden war. Die Wirkung dieser
Regelung müsse engmaschig überwacht und bei Bedarf nachjustiert werden. "Sollte
der Zustrom von Private Equity-Fonds und versorgungsfremden Investoren nicht
ausreichend unterbunden werden, ist die patientenwohlorientierte und
freiberufliche Versorgung weiterhin in Gefahr."

Eßer unterstrich die wichtige Rolle der Vertragszahnärzte als technikaffiner
Berufsstand bei der Ausgestaltung der Digitalisierung. Trotz Kritik in
Detailfragen werde die Digitalisierungsstrategie der Regierung von den Praxen
grundsätzlich unterstützt: "Wer sich hier verweigert, verliert den Anschluss!
Die übergroße Mehrheit des Berufsstandes will die Chancen der Digitalisierung
erschließen, sie für sichere Kommunikation und Abrechnung sowie für die
Bewältigung von Bürokratie nutzen." So seien im Bundesschnitt bereits mehr als
90 Prozent der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Es sei dabei aber von grundlegender Bedeutung, jederzeit hohe
Datenschutzstandards und Datensicherheit zu gewährleisten: "Uns ist klar, dass
wir für Datensicherheit in unseren Praxen Verantwortung tragen. Genauso
unmissverständlich fordern wir aber den Gesetzgeber auf, schnell und eindeutig
zu regeln, dass die Haftung für Daten vor dem TI-Konnektor endet", sagte Eßer.
Beim Thema Sicherheitsrichtlinie und dem Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik müssten daher die Anforderungen an
tatsächliche Risiken angepasst werden, die von Zahnarztpraxen ausgehen können.

Sanktionsbewährten Umsetzungsfristen, wie sie im Digitale-Versorgung-Gesetz
vorgesehen sind, erteilte er erneut eine Absage. Solche Instrumente seien für
eine erfolgreiche Digitalisierung kontraproduktiv und zeugten von Misstrauen
gegenüber Selbstverwaltung und Heilberufen, das nicht gerechtfertigt sei. Eßer
plädierte für eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten und verwahrte sich
gegen eine renditeorientierte Patientennavigation von Krankenkassen mittels
digitaler Anwendungen. Dagegen begrüßte er zuletzt vorgenommene Änderungen am
DVG hinsichtlich zahnärztlicher Telekonsile, für die sich die KZBV im
Gesetzgebungsverfahren eingesetzt hatte. Solche Konsile sollen künftig auch in
der vertragszahnärztlichen Versorgung als telemedizinische Leistungen
abgerechnet werden können, wenn dafür sichere Informations- und
Kommunikationstechnologien eingesetzt werden.

Die vollständige Stellungnahme der KZBV zum Regierungsentwurf des DVG kann auf
der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden, ebenso wie weitere
Informationen zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und
Telematikinfrastruktur.

Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und
zugleich oberstes Entscheidungsgremium der 61.000 Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland
teilnehmen. Die VV hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind
die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter.
Eine schematische Abbildung zu den Aufgaben und der Zusammensetzung der
Vertreterversammlung kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Sämtliche
Beschlüsse der 7. Vertreterversammlung stehen in Kürze ebenfalls auf der Website
der KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell


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