Schummer: Geordnete Verhältnisse in der gesamten Paketbranche
Geschrieben am 24-10-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für mehr  
Wettbewerbsfairness und bessere Arbeitsbedingungen 
 
   Der Deutsche Bundestag hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz  
beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe  
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer: 
 
   "Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist ein klares Signal des  
Gesetzgebers, dass er da konsequent handelt, wo grundsätzlich von uns 
gewollte unternehmerische Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle  
zum Schaden der Beschäftigten und der Mitbewerber am Markt ausgenutzt 
werden. Bei Großkontrollen waren zuletzt wiederholt Verstöße in  
erheblichem Ausmaß aufgedeckt worden. Zugleich schaffen wir auch mehr 
Wettbewerbsfairness zwischen dem Einzelhandel vor Ort und Teilen des  
Online-Handels, die mit Hilfe ausbeuterischer Strategien von  
Subunternehmen Versandkosten marginalisieren konnten. 
 
   Auftraggebenden Unternehmen der Paketbranche haften künftig  
grundsätzlich für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge der  
beauftragten Subunternehmen. Relativ leicht können sie sich aber von  
dieser Haftung befreien, indem sie Sorgfalt bei der Auswahl von  
Subunternehmen entweder durch Einforderung einer  
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozial- oder  
Unfallversicherungsträgers nachweisen oder das Subunternehmen über  
eine Präqualifikation verfügt. Bei dieser handelt es sich um einen  
unabhängigen Eignungsnachweis, der sich in der Baubranche bewährt  
hat. 
 
   Unsere Erwartung ist, dass sich mit diesem Gesetz geordnete  
Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen. Daher ist es bis  
Ende 2025 befristet. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Maßnahmen  
nicht wie gewünscht wirken, so werden wir die Instrumente zielgenau  
nachschärfen und das Gesetz, wenn erforderlich fortführen, um  
verbliebene Schlupflöcher zu schließen." 
 
 
 
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Fax:      (030) 227-56660 
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