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Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme

Geschrieben am 26-08-2019

Berlin (ots) - Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein
Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke
und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) hat im November
2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor
dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Gericht hat in diesen Tagen
mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung
zu nehmen. Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit
einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen
auf einen besseren Umweltschutz ist das eine Premiere und ein großer
Erfolg. Das Gericht hat solchen Klagen in der Vergangenheit kaum
Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur
Entscheidung angenommen.

"Wir freuen uns, dass das oberste deutsche Gericht offenbar die
Dringlichkeit des Klimaschutzes erkannt hat. Wir sind gespannt, ob
und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige
Klimapolitik rechtfertigen wollen", erklären der SFV und BUND für die
Klägergemeinschaft. Professor Volker Quaschning, Energieexperte an
der HTW und einer der Einzelkläger, ergänzt: "Aktuelle Entwicklungen
wie Dürresommer und immer neue Hitzerekorde zeigen, dass der
Klimawandel schon heute schwerwiegende Auswirkungen hat. Angesichts
der immer größer werdenden Bedrohung sind wir zuversichtlich, dass
das Bundesverfassungsgericht die Gefahr erkennt und die nötigen
Gegenmaßnahmen einfordert."

Die Klage hat folgenden Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben,
Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die
im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen
Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten
und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die
Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null
bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume.
Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen
menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben.
Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik.
Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des
Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann
eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der
Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit
verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem
und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit.

Die Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit
Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch
die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß, Baumann
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix
Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen
Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.

Klageschrift und Klägerinnen und Kläger: www.klimaklage.com
Pressemitteilung zur Klage: www.bund.net/klimaklage
Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten):
www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm



Pressekontakt:
Kontakt: Felix Ekardt, Tel.: 0341/ 49 27 78 66, E-Mail:
felix.ekardt@uni-rostock.de

BUND-Pressestelle:
Sigrid Wolff | Judith Freund | Heye Jensen
Tel. 030-27586-425 | -497 | -464 | E-Mail: presse@bund.net,
www.bund.net

Original-Content von: BUND, übermittelt durch news aktuell


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