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Strache:"Das Buch 'Die Ibiza-Affäre' ist eine Richtigstellung und damit eine mich auch rehabilitierende Darstellung der Entstehung des Ibiza-Videos, die gleichwohl wichtige Fragen offen lässt"

Geschrieben am 21-08-2019

Wien (ots) - Das am 22.08.2019 erscheinende Buch der beiden
Autoren der Süddeutsche Zeitung Frederik Obermaier und Bastian
Obermayer "Die Ibiza-Affäre" enthält eine umfassende Darstellung der
Geschehnisse und Dialoge, durch die bislang auf Grundlage des
Ibiza-Videos zu meinen Lasten getroffene Aussagen rehabilitierend
richtiggestellt und insbesondere der Vorwurf der Korruption nicht
erhärtet wird.

Dem Buch liegen mehr als 20 Stunden Bild- und Tonmaterial zu
Grunde. Nach Aussage der Autoren des Buches das vollständige
Material, dessen vollständige Verfügbarkeit für die Autoren Bedingung
für eine redaktionelle Aufbereitung und Verwendung war. Mehr als 20
Stunden, von denen nur wenige Minuten veröffentlicht und zur
Grundlage der gegen mich erhobenen Vorwürfe verwendet und
veröffentlicht wurden.

Die Lektüre und Analyse des 284 Buchseiten umfassenden Werkes
offenbart einen Einblick in die redaktionelle Aufbereitung des
Ibiza-Videos und offenbart damit nicht nur entlastende Umstände,
sondern wirft auch relevante Fragen auf, deren Beantwortung das Buch
schuldig bleibt.

1. Das Buch stellt zutreffend dar, dass ich mich weder an dem
Abend auf Ibiza, noch davor oder danach, auf einen "Deal" eingelassen
habe, also keine Handlungen oder Leistungen zugesagt und keine
Gegenleistung gefordert oder in Aussicht gestellt bekommen habe.
Weiter heißt es zutreffend, dass ich keinerlei geforderte Garantien
abgegeben habe und es keine Absprachen oder Vereinbarungen gegeben
hat. So heißt es, ich habe mich angesichts der Forderungen der
vermeintlichen Oligarchen-Nichte geziert und es vermieden, mich
festzulegen. Der expliziten Forderung nach "Korruption" habe ich
nicht nachgegeben, was zu einer Verärgerung der vermeintlichen
Oligarchen-Nichte geführt habe. Hierzu werde ich wörtlich mit den
Worten zitiert: "Das muss sie (sc. die vermeintliche
Oligarchen-Nichte) kapieren...Die Macht rennt nicht über Korruption".
An anderer Stelle heißt es: "Es ist eine Sackgasse. Heinz-Christian
Strache bleibt hier fest. Die Russin und ihr Begleiter werden an
diesem Abend wieder und wieder versuchen, Strache deutlicher als
zuvor über die Grenzen des Erlaubten zu locken. Er bleibt in dieser
Sache aber dabei: Geld zu spenden, um im direkten Gegenzug etwas
Konkretes zubekommen, das sei mit ihm nicht zu machen." Nachdem
seitens der vermeintlichen Oligarchen-Nichte die Erwartung korrupten
Verhaltens wiederholt und im späteren Verlauf des Abends zunehmend
expliziter zum Ausdruck kam, habe ich die Entscheidung getroffen, das
Beisammensein zu beenden und zu gehen. All dies stellt das Buch nun
dar, nachdem das auf wenige Minuten geschnittene und veröffentlichte
Ibiza-Video diese Details schuldig geblieben war.

2. Das Buch stellt zutreffend dar, dass der Vorschlag korruptiven
Zusammenwirkens von der vermeintlichen Oligarchen-Nichte und deren
Begleiter, keinesfalls aber von meiner Person ausging. Weiterhin wird
in dem Buch wiederholt und zutreffend dargestellt, dass ich mehrfach
deutlich darauf hingewiesen habe, dass alles "legal ablaufen müsse,
rechtskonform, den Gesetzen entsprechend, zum FPÖ-Programm passend".
An anderer Stelle heißt es wörtlich in Bezug auf meine Person, "er
mache nichts, was rechtswidrig sei." Und weiter wird eine meinen
Gesprächspartnern gegenüber getroffene Aussage zitiert: "Es muss
meinen Überzeugungen entsprechen, es muss völlig legitim sein, völlig
rechtskonform sein. Das ist mein Werdegang, und das ist meine
Stärke."

Eine Privatisierung des österreichischen Wassers habe ich an dem
Abend auf Ibiza weder befürwortet, noch vorgeschlagen. Im Gegenteil!
Zutreffend wird richtiggestellt, dass ich mich gänzlich gegen eine
Privatisierung des Wassers wende. So werde ich zitiert mit den
Worten: "Eine Privatisierung fürs Wasser ist undenkbar, wenn es um
'das weiße Gold" gehe, seien die Österreicher 'allergisch'." Die
Wasserversorgung müsse daher auch weiterhin auf einer
"verstaatlichten Ebene" erfolgen.

3. Das Buch stellt weiterhin zutreffend dar, dass dem über
20stündgen Videomaterial, dass nach Darstellung der Autoren die
Aufzeichnung "jeder Bewegung" und "fast jedes gesprochenen Wortes"
durch ein halbes Dutzend Kameras wiedergibt, kein Kokainkonsum und
keinerlei sexuelle Handlungen entnommen werden kann. Die im Nachgang
zur Veröffentlichung des Ibiza-Videos durch diverse Medien mich
diesbezüglich schwer diskreditierenden Behauptungen erweisen sich
damit als unwahr.

4. Nach Darstellung der Autoren haben diese die Hintergründe und
Hintermänner umfassend hinterfragt und Antworten auf all ihre Fragen
erhalten. Antworten, die sie jedoch aus Gründen des Quellenschutzes
nicht veröffentlichen dürfen. Der geradezu besorgt wirkende Hinweis
auf "Quellenschutz" erfolgt in ihrem Buch zwölfmal. Der Hinweis, dass
die Autoren von ihrem "Kontakt" zu Hintergründen und Hintermännern
nur Antworten, aber keine Beweise erhalten haben, erfolgt lediglich
einmal. So heißt es in Bezug auf die Antworten ihrer Quelle: "Aber
wir bekommen auch nur das: Antworten. Keine Beweise. Es sind
Antworten, die wir für den Moment glauben können oder eben nicht.
Befriedigend prüfen lassen sie sich jedenfalls nicht. Nicht, wenn wir
die Aufdeckung der Quelle nicht riskieren wollen." Das heißt im
Klartext: Eine zweifelsfreie Verifikation der Hintergründe und
Hintermänner, also eine durch Beweise gesicherte sorgfaltsgerechte
Recherche, tritt hinter dem Quellenschutz zurück, selbst wenn die
Konsequenzen einer Berichterstattung in der Auslösung einer
Regierungskrise resultieren. Fürchtet die Quelle nur die Aufdeckung
ihrer Identität oder doch auch etwaiger durch das 20stündige
Videomaterial erfasster illegaler Handlungen?

Die zur Erläuterung des Quellenschutzes namentlich genannten
Journalisten Günter Wallraff, Thomas Urban oder Gerhard Kromschröder
haben eines gemein: Sie alle sind Journalisten, die recherchieren, um
zu berichten, also um die Öffentlichkeit zu informieren. Sie arbeiten
und recherchieren verdeckt allein in der Absicht, hiernach die
Öffentlichkeit zu unterrichten, also um zu berichten. Die Lockvögel
von Ibiza - so viel ist bekannt - waren keine Journalisten, sondern
Kriminelle; einer von ihnen vorbestraft wegen Drogenhandels. Ihnen
ging es nicht um eine Berichterstattung und das öffentliche
Informationsinteresse, sondern um eine Auftragserfüllung in
Gewinnerzielungsabsicht. Mit Wallraff, Urban und Kromschröder haben
diese Akteure nichts gemein.

5. Gemäß der Darstellung der Autoren in ihrem Buch "Die
Ibiza-Affäre" dauert es von Sommer 2018 bis Mai 2019, bis sie nach
diversen Gesprächen sowie Hör- und Sichtproben von Ton- und
Bildmaterial schließlich das gesamte Bildmaterial erhalten, was gemäß
ihrer Darstellung ihre Bedingung für eine Berichterstattung war.
Bildmaterial, für das ihr Verlag nicht bezahlt haben will. Aber wenn
es keine Einigung zu erzielen galt und das Material unentgeltlich zur
Verfügung gestellt wurde, warum verging nahezu ein Jahr zwischen
Erstkontakt und der Veröffentlichung des Ibiza-Videos und warum wurde
das Material im Herbst 2018 auch dem konkurrierenden Spiegel
angeboten? Wurde das Videomaterial doch für Geld angeboten und liefen
doch langwierige Verhandlungen über Kaufpreise und Geldtransfers
zwischen Geldgebern und der Quelle des Materials?

6. In dem Buch heißt es unzutreffend, ich hätte auf Anfrage der
Autoren zu den Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft die
Beantwortung mir hierzu gestellter Fragen von der "Herausgabe des
gesamten Videos" abhängig gemacht. An anderer Stelle des Buches heißt
es hierzu widersprüchlich, ich hätte zur Anfrage für dieses Buch bis
Redaktionsschluss gar nicht geantwortet. Beides ist falsch! Ich habe
geantwortet und über meine Rechtsanwälte am 09. Juli 2019 folgendes
mitteilen lassen: (...)

"Unser Mandant ist dem Grunde nach bereit, Stellung zu beziehen,
Klarstellungen zu treffen, Fragen zu beantworten und sich und sein
Verhalten zu erklären. Dies setzt aber voraus, dass unser Mandant
zunächst erfährt, zu konkret welchen von ihm getätigten Äußerungen er
Stellung zu nehmen gebeten wird. Seine Stellungnahme zu eigenen
Äußerungen setzt die Kenntnis voraus, wann er wo, wem gegenüber, in
welchem Kontext, konkret was gesagt haben soll.

10 Ihrer 23 Fragen nehmen auf Aussagen Bezug, die im Sommer 2017
auf Ibiza getätigt worden sein sollen. Wie Sie wissen, entsprach die
Gesprächssituation auf Ibiza nicht der eines Interviews, dessen
Gegenstand mit Fragen und Antworten der Interviewte regelmäßig in
Grundzügen in Erinnerung hat, erst recht, wenn das Interview vor
Veröffentlichung autorisiert wurde. Vielmehr wurde unser Mandant hier
über mehr als 7 Stunden geheim gefilmt und damit ohne seine Kenntnis
sämtliche seiner Äußerungen und Verhaltensweisen aufgezeichnet, die
er in diesem Zeitraum getätigt hat. Unser Mandant kann - zwei Jahre
später - unmöglich alle der an diesem Tag auf Ibiza geführten
Gespräche, deren einzelne Themen oder gar die von ihm getroffenen
Aussagen erinnern. Keiner könnte das. Eine dem Zweck Ihrer Anfrage
gerecht werdende, wahrheitsgemäße, verifizierende und damit die
Inhalte des Gesagten erläuternde Beantwortung kann daher nur
erfolgen, wenn unserem Mandanten seine Aussagen in ihrem jeweiligen
Wortlaut sowie ihrem Gesamtkontext vorgehalten werden. Kurzum, unser
Mandant muss das ihm bis heute bis auf wenige Minuten völlig
unbekannte Filmdokument kennen, um zu dessen Inhalten Stellung nehmen
zu können.

Wir kommen daher auf unser Schreiben vom Freitag, den 05.07.2019
zurück, mit dem wir höflich um Aushändigung einer Kopie des Ihnen
vorliegenden Videos baten. Wie mitgeteilt, wird durch die
Aushändigung einer Kopie eines von Ihnen nicht selbst erstellten
Videos in keinerlei Medienfreiheit oder den geschützten Bereich Ihrer
Redaktion eingegriffen. Mit der Aushändigung dieser Videokopie
versetzen Sie unseren Mandanten in die Lage, sich sämtliche seiner
Äußerungen von 2017 zu vergegenwärtigen und hierzu Stellung zu
nehmen. Die unmittelbare Konfrontation mit seinen eigenen Aussagen in
ihrer jeweiligen Gesprächssituation ermöglicht unserem Mandanten
erst, das damalige Geschehen nachzuvollziehen und sich Ihnen und der
Öffentlichkeit gegenüber zu erklären. Dies wird auch Ihrem Interesse
an einer umfassenden und lückenlosen Aufklärung und in Folge dem
Interesse der Öffentlichkeit an einer akkuraten Unterrichtung
gerecht.

Gern sind wir bereit, nach Aushändigung einer Video-Kopie
umfassend Stellung zu nehmen. Gern kann die Entgegennahme der
Video-Kopie ab sofort erfolgen. Für eine Abstimmung stehen wir gern
zur Verfügung. (...)

Erkennbar ist nur von der Herausgabe einer Kopie und nicht der
Herausgabe des Videos schlechthin die Rede. Obgleich meine
Rechtsanwälte in einer weiteren Email vorschlugen, etwaige in dem
Video erkennbare und bislang nicht bekannte Personen könnten vor
Aushändigung einer Kopie aus Gründen des Quellenschutzes unkenntlich
gemacht werden, verweigern Frederik Obermayer und Bastian Obermaier
die Zurverfügungstellung einer Kopie des Videomaterials, dessen
Kenntnis erklärtermaßen dazu dienen soll, Gesagtes nachzuvollziehen,
einzuordnen und auch erklären zu können. Obgleich Sie selbst
gegenüber ihrer Quelle die Übergabe und Kenntnis des gesamten
Materials zur Bedingung ihrer Berichterstattung gemacht haben,
versagen Sie mir die Kenntnis dieses gesamten Materials und damit die
Möglichkeit, mich dem Inhalt dieses Materials zu stellen und auf
Augenhöhe hierzu Rede und Antwort zu stehen.

Verstehen tue ich es nicht, ist es doch mit dem viel zitierten
Quellenschutze nicht erklärbar. Ist es nicht viel naheliegender, dass
es nicht der Quellenschutz ist, der die Autoren nicht über
Hintergründe und Hintermänner reden lässt und selbst daran hindert,
das Video jedenfalls in Kopie zur Verfügung zu stellen, sondern
vielmehr eine eingegangene vertragliche Verpflichtung gegenüber einer
zweifelhaften Quelle, die den Autoren bzw. ihrem Verlag zur
Vermeidung einer empfindlichen Vertragsstrafe die Weitergabe
untersagt, weil die Kenntnis oder Verwendung des gesamten
Videomaterials - aus Gründen - nicht gewollt ist? Auch diese Frage
muss erlaubt sein.

Dennoch, im Ergebnis danke ich für die vielen Klarstellungen und
auch rehabilitierenden Richtigstellungen, bleibe aber dabei, dass die
Undurchsichtigkeit der Recherchemethoden und der Hintergründe neben
vielen anderen Fragen offen lässt, ob Süddeutsche Zeitung, der
Spiegel und der Falter nicht schlicht für nicht publizistische Zwecke
instrumentalisiert wurden. Wir werden es erfahren.

Wien, den 21.08.2019
Ihr H.-C. Strache



Pressekontakt:
IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
Tel: 0049(0)3021021960
Email: office@irlemoser.com

Original-Content von: Irle Moser Rechtsanwälte PartG, übermittelt durch news aktuell


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