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Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht kritisiert hohe Ablehnungsquote bei Berufskrankheiten und fordert Härtefallklausel / "Report Mainz", 20.8.2019, 21:45 Uhr im Ersten

Geschrieben am 20-08-2019

Mainz (ots) - Der Vorsitzende Richter des zweiten Senats am
Bundessozialgericht, Prof. Wolfgang Spellbrink, kritisiert die hohe
Ablehnungsquote bei Berufskrankheiten. Im Interview mit dem
ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagte er, "das
Berufskrankheiten-Recht in der gegenwärtigen Ausprägung führt in der
Praxis in vielen Fällen zu Frustration." Derzeit werden jährlich rund
80.000 Anträge auf Anerkennung einer Berufskrankheit bei der
gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, in gerademal 6 Prozent der
Fälle wird eine Verletztenrente bewilligt.

Deshalb fordert Prof. Spellbrink gegenüber "Report Mainz" eine
Härtefallklausel für das Berufskrankheiten-Recht. "Eine
Härtefallklausel kann im Einzelfall dazu führen, dass Fälle, wo es
auf der Hand liegt, dass die Arbeit diese Krankheit hervorgerufen
hat, dass man dann entschädigen kann, auch wenn keine
Listen-Berufskrankheit vorliegt."

Nach geltendem Recht gilt eine Krankheit nur dann als
Berufskrankheit, wenn sie auf der sogenannten Berufskrankheiten-Liste
steht. 80 Krankheiten stehen auf dieser Liste, die von der
Bundesregierung erweitert werden kann. Ausnahmen gibt es nicht. Damit
eine Berufskrankheit neu auf die Liste aufgenommen werden kann, muss
sie hohe wissenschaftliche Anforderungen erfüllen. "Eine Formulierung
einer Berufskrankheit wird nur vorgenommen, wenn ein hohes Maß an
wissenschaftlicher Erkenntnis vorliegt," so Richter Spellbrink.

Auch IG-Metall-Vorstand Hans Jürgen Urban hält die geltende
Regelung für ungerecht. "Diese Liste lebt noch in einer anderen Zeit.
Sie ist noch nicht in der digitalen Arbeitswelt angekommen." Viele
arbeitsbedingte Erkrankungen hätten "wahrscheinlich nie die Chance
auf die Liste zu kommen." Eine Härtefallregelung sei eine "gute,
notwendige und überfällige Regel" um Einzelfallgerechtigkeit zu
erlangen.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzesentwurf zum
Berufskrankheiten-Recht ausgearbeitet. Darin ist eine
Härtefallregelung nicht vorgesehen. Staatssekretär Rolf
Schmachtenberg erklärt dazu, "eine solche Härtefallklausel wird
vermutlich wieder neue Streitigkeiten auslösen." Deshalb wolle man
diesen Weg nicht weiterverfolgen.

"Wenn diese Reform einen Sinn machen will, dann muss sie dazu
führen, dass es im Ergebnis zu einer höheren Anerkennungsquote
kommt," so Bundesrichter Prof. Spellbrink.

Weitere Informationen auf: http://x.swr.de/s/10no

Zitate gegen Quellenangabe "Report Mainz" frei.

Bei Rückfragen rufen Sie bitte in der Redaktion "Report Mainz" an:
06131 929-33351 oder -33352.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell


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