| | | Geschrieben am 30-07-2019 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion
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 Karlsruhe / Berlin (ots) - Mit dem Urteil des
 Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2019 ist die Debatte über die
 Souveränitätsverluste und Haftungszunahme durch die europäisierte
 Bankenaufsicht nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie fängt erst
 richtig an. Denn wird sich in der Zukunft zeigen, dass - wie leider
 bisher - die neuen Regeln nicht angewendet werden, dann bliebe die
 Kreditwirtschaft weiterhin von den Sanktionen des Markes verschont.
 
 "Mit der Bankenunion werden die Erträgnisse aus der in Deutschland
 erhobenen Bankensonderabgabe irreversibel auf europäische Instanzen
 übertragen, ohne dass deutsche Verfassungsorgane wie Bundesregierung
 und Bundestag bzw. die deutschen Kreditinstitute die Verwendung
 dieser Mittel kontrollieren oder gar beeinflussen können", so  der
 Prozeßbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber. Die von den
 Beschwerdeführern inkriminierte Haftungszunahme bei vollständigem
 Herrschaftsverlust spiegelt das Defizit an Souveränitätsbewussstein
 in der deutschen Politik und den widerstandslosen Konformismus großer
 Teile der Kreditwirtschaft wider.
 
 Eine Klägergruppe um Prof. J.-H. von Stein, Bundesanwalt a.D. von
 Nieding sowie Prof. Alfred Schüller vertreten durch den Berliner
 Finanzwissenschaftler Prof. Markus C. Kerber sah die Übertragung der
 Bankenaufsicht auf europäische Institutionen als verfassungswidrig an
 und hatte daher 2014 Klage eingereicht. Für den deutschen
 Steuerzahler bedeutet das Urteil: Reichen die Mittel im bestehenden
 europäischen Abwicklungsfonds nicht aus und können Banken kein Geld
 nachlegen, muss der deutsche Staatshaushalt und damit der
 Steuerzahler für Bankenausfälle in der Eurozone haften.
 
 
 
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 Büro Europolis e.V.
 Tel.030/84314136
 Fax 030/84314137
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