| | | Geschrieben am 30-07-2019 Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei (FOTO)
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 Berlin (ots) -
 
 Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von
 der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes
 vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle
 Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind ab
 1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9
 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig
 befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999
 Medikamenten (24,6 Prozent). Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse
 hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn
 Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen
 entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller
 abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das
 ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der
 Kasse des Versicherten auszutauschen.
 
 "Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus,
 um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen", sagt Berend
 Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes
 (DAV): "Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den
 Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der
 Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren
 Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für
 ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die
 Therapietreue zu verbessern." Groeneveld fügt hinzu: "Die
 Rabattverträge verursachen in den Apotheken immer wieder einen hohen
 Erklärungsaufwand. Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären
 wirklich leicht vermeidbar. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen
 ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern
 abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern."
 
 Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,4 Mrd.
 Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern
 eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Mrd. Euro gewesen. Auch die
 gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für
 sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen - von 2,15
 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018. Wer wissen
 will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament - egal ob
 Rabattarzneimittel oder nicht - garantiert zuzahlungsfrei ist, kann
 sich auf dem Verbraucherportal "www.aponet.de" die jeweils aktuelle
 "Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel" anschauen und
 herunterladen.
 
 Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
 
 Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
 
 Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
 
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