| | | Geschrieben am 18-07-2019 TÜV SÜD: Auch kleine Betriebe müssen Datenschutz beachten
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 München (ots) - Ende Juni hat der Bundestag eine Änderung im
 Datenschutzgesetz beschlossen, um kleine Betriebe bei der Umsetzung
 der DSGVO zu entlasten. Erst ab zwanzig Mitarbeitern, die sich
 ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
 beschäftigen, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, einen
 Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bisher war das schon ab zehn
 Mitarbeitern der Fall. TÜV SÜD warnt allerdings davor, das Thema
 Datenschutz jetzt zu vernachlässigen. Neue Schulungstermine dazu,
 aber auch zu vielen anderen Themen, sind auf der Website der TÜV SÜD
 Akademie ab sofort online verfügbar.
 
 "Viele Mitarbeiter sind nach wie vor nicht ausreichend geschult
 zum Thema Datenschutz, dieser wichtige Aspekt wird leider noch viel
 zu oft vernachlässigt", sagt Jörg Schemat, Geschäftsführer TÜV SÜD
 Akademie. Laut einer Online-Umfrage im Auftrag von TÜV SÜD im Mai
 2019 gaben nur 44 Prozent der befragten Unternehmen an, ihre
 Mitarbeiter ausreichend zur Umsetzung der
 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschult zu haben. Auch
 angesichts der gesetzlichen Erleichterung auf nationaler Ebene in
 Deutschland sollten kleine Unternehmen das Thema Datenschutz auch
 jetzt nicht vernachlässigen. Denn nach wie vor liegt die
 Verantwortung für die Umsetzung in vollem Umfang bei der
 Geschäftsleitung, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter
 verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei einem Verstoß gegen die
 Datenschutzrichtlinien drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20
 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
 
 Datenschutzfachportal mit Expertentipps für die Praxis
 
 Die DSGVO-Schulungen der TÜV SÜD Akademie reichen von den
 Grundlagen über Update-Seminare und Praxisworkshops bis hin zu
 speziellen Kursen für den Datenschutz im Personalwesen oder
 Gesundheitswesen. Zudem bietet das vor einem Jahr erfolgreich
 gestartete Datenschutzfachportal der TÜV SÜD Akademie registrierten
 Nutzern den Zugriff auf aktuelles Fachwissen und Expertentipps für
 die tägliche Praxis, DSGVO-Prozesse sind hier übersichtlich
 dargestellt. Alle Arbeitshilfen, Checklisten und Muster des
 kostenpflichtigen Angebots sind downloadbar und individuell
 editierbar. In Indien und Singapur wird das Datenschutzfachportal
 bald ebenfalls verfügbar sein. Das internationale Portal beinhaltet
 die EU-einheitlichen Vorgaben der General Data Protection Regulation
 (GDPR), also keine nationalen Rechte.
 
 Neue Fortbildungstermine 2020
 
 Neue Termine für Schulungen zum Thema Datenschutz, aber auch zu
 vielen anderen Themen, sind ab sofort auch für 2020 online verfügbar.
 Die TÜV SÜD Akademie hat Schulungen und Fortbildungen zu über 100
 Themengebieten aus Management und Technik, zum Beispiel zum digitalen
 Wandel und Innovationsmanagement im Programm. BIM-Anwendungen und
 Industrie 4.0 sind einige der aktuellen Bereiche, neben Klassikern
 wie Qualitätsmanagement oder Brandschutz. Die TÜV SÜD Akademie legt
 besonderen Wert auf ein großes Angebot an digitalen Lernformaten wie
 E-Learnings, Webinaren, Virtual-Reality- und 360o-Trainings.
 
 Alle Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Termine der TÜV
 SÜD Akademie gibt es online unter: www.tuev-sued.de/akademie.
 
 Die Registrierung für das Datenschutz-Fachportal ist über
 folgenden Link möglich: www.tuev-sued.de/datenschutz-portal.
 
 Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz nach EU-DSGVO,
 externer Datenschutzbeauftragter, geprüfte Auftragsverarbeitung und
 zertifizierte Datenträgervernichtung bietet die TÜV SÜD Sec-IT GmbH
 unter https://www.tuev-sued.de/fokus-themen/it-security.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Sabine Krömer
 TÜV SÜD AG
 Unternehmenskommunikation
 Westendstr. 199, 80686 München
 Tel.      +49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
 Fax       +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
 E-Mail    sabine.kroemer@tuev-sued.de
 Internet  www.tuev-sued.de
 
 Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell
 
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