| | | Geschrieben am 24-06-2019 Sieben große Steuer-Irrtümer (FOTO)
 | 
 
 Neustadt a. d. W. (ots) -
 
 Die Kosten fürs Auto kann man absetzen und Arbeitnehmer dürfen
 maximal 1.000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben angeben, Mieter
 können keine Handwerkerkosten absetzen und eine Steuererklärung ist
 nichts als lästig: Diese und ähnliche Steuermythen sind weit
 verbreitet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.
 V. (VLH) zeigt die gängigsten Irrtümer - und was tatsächlich
 absetzbar ist.
 
 Steuer-Irrtum 1: Die Kosten fürs Auto kann man von der Steuer
 absetzen
 
 Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder
 Vollkasko-Autoversicherung, das sind die üblichen Haltungskosten für
 einen Autobesitzer. Wer immer mal wieder Kollegen mitnehmen will,
 kann außerdem eine Zusatzversicherung für Insassen abschließen. Je
 nach Alter, Größe, Motorisierung und Umweltverträglichkeit des
 eigenen Pkw kommen für all das mehrere hundert Euro im Jahr zusammen.
 Viele - vor allem Fahranfänger - denken, dass man diese
 Haltungskosten fürs Auto von der Steuer absetzen kann.
 
 Stimmt teilweise: Nur die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung
 und die Insassen-Unfallversicherung darf man absetzen. Sie gelten im
 Steuerrecht als "sonstige Vorsorgeaufwendungen", genau wie die
 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Problem bei diesen
 sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Singles dürfen nur maximal 1.900 Euro
 dieser Kosten jährlich absetzen, Ehepaare und Lebenspartner den
 doppelten Wert.
 
 Der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Singles bzw. 3.800 Euro für
 Ehepaare und Lebenspartner wird allerdings oft schon mit der
 Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Die
 Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung
 wirken sich dann gar nicht mehr aus. Und die Kfz-Steuer oder Teil-
 bzw. Vollkasko darf man erst gar nicht in die Steuererklärung
 eintragen, denn die Kosten dafür sind nicht absetzbar.
 
 Steuer-Irrtum 2: Nur Vermieter können Handwerkerkosten absetzen
 
 Das Bad renovieren, den Herd anschließen oder die Kinderzimmer
 streichen lassen: Wer sein Zuhause in Schuss halten will, hat ständig
 zu tun. Und wer nicht alles selbst machen kann oder will, beauftragt
 dafür Handwerker. Viele denken allerdings, dass nur Vermieter die
 Kosten dafür von der Steuer absetzen können.
 
 Stimmt nicht: Jeder kann bis 20 Prozent seiner Handwerkerkosten im
 Jahr absetzen - egal, ob er zur Miete wohnt oder in seiner eigenen
 Wohnung bzw. im eigenen Haus. Allerdings gilt eine Obergrenze von
 1.200 Euro im Jahr. Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt-
 und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten.
 
 Für Mieter und Eigentümer gilt daher: Alle Handwerker-Rechnungen
 per Überweisung zahlen, beides - Rechnung und Überweisungsbeleg -
 aufbewahren, alle Kosten für Handwerkerleistungen zusammenrechnen und
 im Mantelbogen auf Seite 3 eintragen.
 
 Steuer-Irrtum 3: Mieter können keine Nebenkosten absetzen
 
 Je nachdem ob man im Einfamilienhaus oder einer größeren
 Wohnanlage mit vielen Parteien lebt, fallen mehr oder weniger
 Nebenkosten für eine Immobilie an. Zu diesen Nebenkosten zählen zum
 Beispiel die Ausgaben für Hausmeisterdienste, Müllentsorgung,
 Hausreinigung, Winterdienste oder Dachrinnenreinigung. Viele glauben,
 dass nur Vermieter derartige Nebenkosten von der Steuer absetzen
 können.
 
 Stimmt nicht: Auch Mieter dürfen diese Kosten in ihrer
 Steuererklärung eintragen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen
 gelten. Die konkrete Höhe seiner Kosten entnimmt ein Mieter der
 Betriebskostenabrechnung, die er einmal im Jahr erhalten sollte.
 
 Wichtig: Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt
 aufgeführt sein, denn das Finanzamt begünstigt nur die Arbeitskosten
 und zwar maximal 4.000 Euro im Jahr.
 
 Steuer-Irrtum 4: Arbeitnehmer dürfen maximal 1.000 Euro
 Werbungskosten im Jahr absetzen
 
 Die Fahrt zur Arbeit, das Arbeitszimmer zu Hause, das
 Fortbildungsseminar, die Reisekosten bei einer Dienstreise oder die
 Berufskleidung - all das und noch etliches mehr zählt zu den
 Werbungskosten. Das sind Kosten, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit
 ihrem Beruf hatten und von der Steuer absetzen dürfen. Viele glauben,
 dass es für diese beruflichen Ausgaben eine Grenze gibt, nämlich
 maximal 1.000 Euro im Jahr.
 
 Stimmt nicht: Jeder Arbeitnehmer kann so viele Werbungskosten von
 der Steuer absetzen, wie er tatsächlich übers Jahr hatte. Deshalb
 sollte jeder Berufstätige seine Quittungen und Kassenzettel für
 Arbeitskleidung, Bustickets und all die anderen beruflichen Ausgaben
 aufheben, am Jahresende zusammenzählen und in Anlage N der
 Steuererklärung eintragen.
 
 Die Summe von 1.000 Euro haben wohl deshalb viele im Kopf, weil
 der Staat jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro im Jahr als
 Werbungskosten zuerkennt. Das bedeutet, dass das Finanzamt immer
 automatisch 1.000 Euro vom Jahreseinkommen abzieht, auch wenn ein
 Arbeitnehmer weniger Kosten hatte. Für diese Werbungskostenpauschale
 muss man lediglich die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein
 Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Doch schon wer jeden Tag
 16 Kilometer zu seiner Arbeit fährt, kommt allein mit seinen
 Fahrtkosten - 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke - über die
 Pauschale von 1.000 Euro.
 
 Übrigens: Auch Rentner können Werbungskosten absetzen - entweder
 über die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro, die das
 Finanzamt jedem Rentner automatisch zuerkennt; oder indem sie ihre
 Werbungskosten einzeln nachweisen. Was kann das sein? Zum Beispiel
 Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beantragung der Rente
 entstanden sind, Kreditzinsen für die Nachzahlung von
 Rentenversicherungsbeiträgen oder auch die Kosten für einen Renten-
 oder Versicherungsberater.
 
 Steuer-Irrtum 5: Kinderbetreuungskosten sind nicht absetzbar
 
 Die Jüngere geht zur Tagesmutter, der Große in den Kindergarten
 und beide werden regelmäßig vom Babysitter betreut. Da kommt der ein
 oder andere Euro an Betreuungskosten zusammen. Viele denken, dass
 Eltern nichts davon steuerlich absetzen können.
 
 Stimmt nicht: Leben die Kinder im Haushalt, sind die Kosten für
 die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar, zum Beispiel für
 einen Platz in einem Kindergarten oder ein Au-Pair. Das gilt bis zum
 14. Lebensjahr eines Kindes und zwar bis zu zwei Drittel der Kosten
 und maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
 
 Wichtig dabei ist Folgendes: Es muss eine Rechnung über die Kosten
 der Kinderbetreuung vorliegen und diese per Überweisung beglichen
 worden sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Nicht
 absetzbar sind die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder
 Spielgeld, weshalb bei der Rechnung die Betreuungskosten extra
 ausgewiesen werden sollten.
 
 Gut zu wissen: Wer die Großeltern bittet, auf die Enkel
 aufzupassen, kann ihnen die Fahrtkosten erstatten und dann mit 30
 Cent pro Kilometer in der eigenen Steuererklärung angeben. Das gilt
 auch dann, wenn Oma und Opa kein Geld fürs Kinderhüten nehmen.
 
 Steuer-Irrtum 6: Rentner müssen erst dann eine Steuererklärung
 abgeben, wenn sie vom Finanzamt angeschrieben werden
 
 Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Kurz
 zusammengefasst bedeutet dieses Gesetz, das Rentner einen immer
 größer werdenden Teil ihrer Rente versteuern müssen. Wie viel Rente
 das ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 und früher
 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern, ab
 2019 sind es 78 Prozent und ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu
 100 Prozent versteuern müssen.
 
 Dennoch hat nicht automatisch jeder Rentner auch eine
 Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt verlangt erst dann eine
 Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente
 über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom
 Gesetzgeber immer mal wieder angepasst; vielleicht ist das der Grund,
 warum viele denken, dass das Finanzamt sich schon melden wird, wenn
 ein Rentner mit seiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt und
 insofern eine Steuererklärung abgeben muss.
 
 Stimmt aber nicht: Jeder Rentner muss selbst in Erfahrung bringen,
 ob er steuerpflichtig ist oder nicht. Dazu beantragt er zunächst die
 "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" bei der deutschen
 Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich
 relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der
 Steuervordrucke die entsprechenden Werte einzutragen sind, wenn der
 Rentner eine Steuererklärung abgeben muss. Damit das Finanzamt den
 steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln
 kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten
 Steuervordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen.
 Doch selbst wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat nicht
 unbedingt auch Steuern zu zahlen: Auch Rentner dürfen Kosten
 absetzen, unter anderem 102 Euro als Werbungskostenpauschale,
 Handwerkerkosten oder Krankheitskosten.
 
 Wer die Rentenbezugsmitteilung zum ersten Mal benötigt, kann sie
 per Brief, Fax, Telefon oder Internet anfordern und gibt, ganz
 wichtig, seine persönliche Rentenversicherungsnummer an. Wer die
 Mitteilung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren
 automatisch zugesandt. Wer die Bescheinigung für eine
 Hinterbliebenenrente benötigt, gibt die Versicherungsnummer des
 Verstorbenen an. Wer es versäumt seine Steuererklärungspflicht
 rechtzeitig zu klären, dem drohen Verspätungszuschläge und
 Zwangsgelder. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die
 Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Regel zu Ungunsten des
 Steuerbürgers ausfällt.
 
 Steuer-Irrtum 7: So eine Steuererklärung ist nichts als lästig
 
 Amtliche Nachweise raussuchen, manche Dokumente vielleicht noch
 anfordern müssen, Belege entziffern, Formulare ausfüllen und das
 alles rechtzeitig: Die Steuererklärung machen ist für viele eine
 lästige Qual.
 
 Aber wer sich Zeit nimmt, sich die Mühe macht und sich vielleicht
 sogar noch ein bisschen auskennt, der kann gutes Geld zurückbekommen:
 Durchschnittlich über 970 Euro erhielten Steuerzahler, die eine
 Steuererklärung fürs Steuerjahr 2014 eingereicht hatten, laut
 Statistischem Bundesamt zurück. Für Mitglieder der VLH sind es in
 Erstattungsfällen derzeit durchschnittlich mehr als 1.300 Euro.
 
 Über die VLH
 
 Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
 ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
 Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
 die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
 zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
 der VLH.
 
 Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
 Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
 Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Christina Georgiadis
 Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
 Fritz-Voigt-Str. 13
 67433 Neustadt a.d. Weinstraße
 
 Tel.: 06321 4901-0
 Fax: 06321 4901-49
 
 E-Mail: presse@vlh.de
 Web: www.vlh.de/presse
 
 Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell
 
 Kontaktinformationen:
 
 Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
 Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
 
 Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
 Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
 
 Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
 Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
 
 http://www.bankkaufmann.com/topics.html
 
 Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
 
 @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
 Schulstr. 18
 D-91245 Simmelsdorf
 
 E-Mail: media(at)at-symbol.de
 
 691665
 
 weitere Artikel:
 
 | 
NABU: Steinhummel liegt zur Halbzeit beim Insektensommer vorn Berlin (ots) - Die Steinhummel liegt wie im Vorjahr zur Halbzeit  
der diesjährigen großen bundesweiten NABU-Insektenzählung vorn. Es  
folgen Honigbiene, Hainschwebfliege und auf Platz vier der Asiatische 
Marienkäfer. Der heimische und bekannte Siebenpunkt-Marienkäfer  
schafft es auch in diesem Jahr wieder nicht in die Top 20. Laut  
vorläufigem Auszählungsstand gingen die Schmetterlingssichtungen zum  
Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück mit Ausnahme des  
Distelfalters, den Insektensommer-Teilnehmer dieses Jahr dreimal so  
oft gesehen mehr...
 
Kita-Betreiber setzt auf digitales Tool, um analoge Beziehungen zu fördern (FOTO) Saarbrücken/Kassel (ots) - 
 
   "Die App erleichtert uns die Kommunikation und dadurch sparen wir  
einfach Zeit. Diese gewonnene Zeit investieren wir automatisch in  
unser pädagogisches Handeln." Lisa Baranyai fällt es leicht, gute  
Gründe für den Einsatz der Kita-Management-App Famly aufzuzählen,  
während sie am Tablet die verschiedenen Module der Anwendung  
präsentiert. 
 
   Die Leiterin der Kita Unikate, am Campus der Universität des  
Saarlandes, war mehrere Wochen an einer Testphase der Software  
beteiligt. Der Kita-Betreiber Impuls mehr...
 
Sommer heißt Seefestzeit (FOTO) Tegernsee (ots) - 
 
   Sie sind legendär und haben Strahlkraft - weit über das Tegernseer 
Tal hinaus. Jedes Jahr locken sie unzählige Gäste von Nah und Fern:  
die Seefeste rund um den Tegernsee. Das diesjährige Programm wartet  
wieder mit kulinarischen und erlebnisreichen Schmankerln auf, damit  
die ganze Familie auf ihre Kosten kommt. 
 
   Die legendären Seefeste in den Orten der Urlaubsregion DER  
TEGERNSEE starten in diesem Jahr am 9. Juli (Verschiebetermin:  
10./11. Juli). Damit eröffnet traditionsgemäß Rottach-Egern die  
Festsaison, mehr...
 
Finalisten für Ulrich Wickert Preis für Kinderrechte 2019 stehen fest / Plan International lädt zur Preisverleihung am 11. September in Berlin Hamburg (ots) - Ulrich Wickert würdigt mit dem Journalistenpreis  
seiner Stiftung Medienbeiträge, die das öffentliche Bewusstsein für  
die Rechte von Kindern stärken. Zusammen mit einer hochkarätig  
besetzten Jury nominierte er in diesem Jahr vier Reportagen für den  
Preis Deutschland/Österreich. Darüber hinaus können zwei Journalisten 
und eine Journalistin auf den Peter Scholl-Latour Preis hoffen, der  
für die Berichterstattung über das Leid von Menschen in Krisen- und  
Konfliktgebieten vergeben wird. 
 
   José Alberto Mojica Patiño, Redakteur mehr...
 
KORREKTUR-Meldung: Gravierender Rückgang bei Bäcker-Azubis Leipzig (ots) - Bitte beachten Sie die Änderung im 2. Satz: Die  
Zahl der Azubis in Mitteldeutschland ist um 70 (und nicht wie vorher  
gemeldet um 72) Prozent zurückgegangen. Hier kommt die korrigierte  
Fassung der Meldung: 
 
   Bäckereien in Mitteldeutschland bilden immer weniger Lehrlinge  
aus. Das geht aus Daten des Zentralverbands des Deutschen  
Bäckerhandwerks hervor, die das MDR-Magazin "Umschau" ausgewertet  
hat. Die Zahl der Auszubildenden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und  
Thüringen ist seit 2007 um 70 Prozent zurückgegangen. Im  mehr...
 
 | 
 | 
 | Mehr zu dem Thema Sonstiges Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
 
 Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
 durchschnittliche Punktzahl: 0
 Stimmen: 0
 
 
 
 |