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Deutsches Kinderhilfswerk ruft Bundesregierung zu mehr Humanität und Berücksichtigung des Kindeswohls beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern auf

Geschrieben am 10-04-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die
Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten
Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf.
Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim
Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl
zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die
Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über
Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und
umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die
während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die
Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die
Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim
Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen
internationales und europäisches Recht, nämlich
UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention
und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

"Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann
das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des
Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die
Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Deutschland hat dieses Urteil
bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen
Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei.
Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel
und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte", betont Anne Lütkes,
Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des
Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die
Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen. Stattdessen
spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des
Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und
Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder
weiterhin aus", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der
Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu
subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des
Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der
UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle
Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus
gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH
für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung
gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür,
dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den
Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der
EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr
1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien,
dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der
Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des
Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere
Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in
Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und
beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien
dauerhaft.



Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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