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Pestizidzulassung: BUND legt Widerspruch gegen zwei Pestizide ein / Unverantwortlicher Vorgang seitens der zuständigen Behörde

Geschrieben am 10-04-2019

Berlin (ots) - Ende Februar hat das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 18 Pestizide bis
Ende des Jahres für den deutschen Markt zugelassen, obwohl das
Umweltbundesamt (UBA) sein Einvernehmen für die Zulassung nicht
erteilt hatte. Zu den zugelassenen Mitteln gehören die Insektizide
FASTHRIN 10 EC und ALFATAC 10 EC mit dem Wirkstoff
alpha-Cypermethrin, die beide als bienengefährlich und schädigend für
Populationen relevanter Nutzinsekten, wie Schwebfliegen, Käfer und
Wildbienen, eingestuft sind.

"Angesichts des dramatischen Insektensterbens ist eine solche
Zulassung unverantwortlich", erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Auf der einen
Seite versucht die Bundesregierung einen Insektenaktionsplan zu
verabschieden und andererseits prescht das BVL vor und genehmigt den
Einsatz bienenschädlicher Pestizide. Nach dem Alleingang des
damaligen Agrarministers Schmidt bei der Glyphosat-Zulassung auf
europäischer Ebene, hatten wir ein solches Foulspiel eigentlich nicht
mehr für möglich gehalten."

Der BUND erwartet, dass das BVL die Zulassung für die Insektizide
zurückzieht, die von dem Amt selber in der Vergangenheit als
bienenschädlich eingestuft wurden. Weiger weiter: "Wir fordern
Bundesministerin Julia Klöckner auf, ihrer Aussage, dass Bienen
systemrelevant seien, Taten folgen zu lassen. Sie muss die ihr
nachgestellte Behörde anweisen, die Zulassungen für die Insektizide
FASTHRIN 10 EC und ALFATAC 10 EC zu widerrufen. Bleibt es dabei, dass
die Ackergifte auf den Markt kommen, wird der BUND gegen die
Zulassung klagen."

"Im Rahmen der Abstimmungen zum Aktionsprogramm Insektenschutz
müssen sich die Ministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze zudem
dazu verpflichten, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu
überarbeiten und Umweltauswirkungen von Pestiziden insbesondere auf
sensible Arten stärker zu berücksichtigen", fordert der
BUND-Vorsitzende. Der BUND unterstützt außerdem die Forderung des
Umweltbundesamts, in der Zulassung der insgesamt 18 zugelassenen
Pestizide Auflagen zum Schutz der Biodiversität zu machen. "Aufgrund
der Gefährlichkeit der Gifte müssen Betriebe, die solche Ackergifte
einsetzen, etwas für die Artenvielfalt tun. Dies ist zwingend
notwendig, um so wenigstens einen Teil der Schäden auszugleichen.
Zehn Prozent Biodiversitätsflächen zu schaffen, die als Lebensraum-
und Nahrungsflächen für die betroffenen Nichtzielorganismen dienen,
wäre ein wichtiger Schritt, um dem Insektensterben zu begegnen",
erläutert Weiger. Aus Sicht des Umweltverbandes ist es
unverständlich, dass das BVL nicht einmal diese minimalen Auflagen
akzeptiert hat - bieten sie doch die Chance, die Interessen der
Landwirtschaft einerseits und die des Insektenschutzes andererseits
zu vereinen.

Der BUND hat in den zurückliegenden Tagen das BVL um Akteneinsicht
zu den Pestizid-Zulassungen gebeten. Bislang ist die Behörde diesem
Anliegen nicht nachgekommen. Weiger abschließend: "Wir sind über
diese Wagenburg-Mentalität sehr erstaunt und bitten erneut um
Akteneinsicht."

Weitere Informationen:

BUND-Hintergrund zum Widerspruchsverfahren:
www.bund.net/widerspruch-pestizide
Aktuelle Kampagne des BUND: www.lass-brummen.de
BUND- Umfrage zum Insektensterben finden Sie unter:
www.bund.net/insektensterben-umfrage
BUND zum Insektenschutz: www.bund.net/insekten



Pressekontakt:
Silvia Bender, Abteilungsleiterin Biodiversität beim BUND,
Tel.: 030-27586-511, E-Mail: Silvia.Bender@bund.net bzw.
Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425,
E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Original-Content von: BUND, übermittelt durch news aktuell


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