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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen das Bundesverkehrsministerium: Ministerium muss Akten des VW-Dieselskandals herausgeben

Geschrieben am 29-03-2019

Berlin (ots) - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt
zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zur Offenlegung
der Akten zum Dieselskandal - Bundesverkehrsministerium muss der
Deutschen Umwelthilfe Einsicht in die Unterlagen der
"Untersuchungskommission Volkswagen" und zu den von VW eingestandenen
geschönten CO2-Werten bei 800.000 Pkw gewähren -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft dem
Bundesverkehrsministerium demokratiefeindliches Verhalten vor

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei
Berufungsverfahren des Bundesverkehrsministeriums zugunsten der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (OVG 12 B 13.18 und OVG 12 B
14.18). Schon in der jeweils ersten Instanz hatte die DUH beide
Verfahren gewonnen. VW war in einem Verfahren zum Rechtsstreit
beigeladen. Nun wurden die Berufungen des Bundesverkehrsministeriums
zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die DUH hat auf der
Grundlage des Umweltinformationsgesetzes auf Akteneinsicht geklagt.

Zum einen begehrt die DUH Einsicht in Unterlagen der vom
Bundesverkehrsministerium eingerichteten "Untersuchungskommission
Volkswagen". In deren Rahmen wurde der Diesel-Abgasskandal bei
Millionen Diesel-Pkw mit Blick auf deren Schadstoffemissionen und
Hinweise zu möglichen Abschalteinrichtungen untersucht.

Zum anderen fordert die DUH bereits seit drei Jahren im Rahmen des
zweiten nun abschließend gewonnenen Klageverfahrens Einsicht in ein
Dokument der Volkswagen AG, in dem der Konzern im November 2015
gegenüber dem Bundesverkehrsministerium falsche CO2-Werte bei 800.000
Pkw eingestanden und dessen Zustandekommen näher erläutert hatte.

"Das Gericht hat mit diesem Urteil die Verbraucherechte gestärkt
und dabei auch den Vorwurf der DUH einer konspirativen Zusammenarbeit
zwischen VW und der Bundesregierung eindrucksvoll bestätigt. Über die
gesamte Verfahrensdauer hinweg wurde von VW und BMVI nichts
unversucht gelassen, das ungewöhnlich enge Verhältnis zwischen dem
Konzern und der Bundesregierung zu verschleiern und die rechtlich
vorgeschriebene Transparenz zu verhindern. Abermals musste die DUH
einen langjährigen Rechtsweg bestreiten, um sicherzustellen, dass die
drei Millionen VW-Diesel-Käufer Unterlagen erhalten, die sie für die
Durchsetzung ihrer Verbraucherrechte benötigen und auf die sie sowie
die interessierte Öffentlichkeit einen Anspruch haben. An diesem
Verhalten wird deutlich, dass das Ministeriums weiterhin ungeniert
als der verlängerte Arm der Dieselkonzerne agiert," sagt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten
hat, sagt: "Das Oberverwaltungsgericht hat Grundsatzentscheidungen
getroffen. Danach wird es auch in anderen Konstellationen leichter
sein, entsprechende Einsichtsrechte durchzusetzen."

Hintergrund:

UIG-Klage zu CO2-Werten bei VW-Pkw: Die 2. Kammer des
Verwaltungsgerichts Berlin hat 19.12.2017 nach ausführlicher
mündlicher Verhandlung (VG 2 K 236.16) entschieden, dass das
Bundesverkehrsministerium (BMVI) der DUH Einsicht in ein von der
Volkswagen AG an das BMVI übersandtes Dokument gewähren muss, mit der
die Volkswagen AG im November 2015 falsche CO2-Werte bei 800.000
Fahrzeugen anzeigte. Dagegen legte das Verkehrsministerium Berufung
ein. Diese wurde heute durch das OVG Berlin-Brandenburg
zurückgewiesen.

Am 4.11.2015 hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt in einer
Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gegenüber Medienvertretern
mitgeteilt, dass die Volkswagen AG dem Ministerium Unterlagen
ausgehändigt hat, aus denen sich ergibt, dass die CO2-Emissionen von
Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat zu niedrig
angegeben worden sind. Betroffen seien 800.000 Autos, davon 98.000
Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor. Die DUH begehrte daraufhin Einsicht
in die angesprochenen Unterlagen gemäß Umweltinformationsgesetz
(UIG). Zudem begehrte die DUH Einsicht in die dazu erstellten
Unterlagen durch das BMVI.

In den Monaten danach will die Volkswagen AG zu der Erkenntnis
gelangt sein, dass es doch keine unzutreffenden CO2-Angaben gegeben
habe und man sich vielmehr in einem zulässigen Toleranzrahmen bewegt
habe. Der Antrag der DUH dient der Aufklärung dieses Vorgangs.
Nachdem das BMVI den Antrag der DUH vom 5.11.2015 am 22.12.2015
abgelehnt hatte und auch der Widerspruch der DUH vom 12.1.2016 mit
Bescheid vom 1.4.2016 zurückgewiesen wurde, reichte die DUH am
2.5.2016 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das BMVI, ein.

Das VG Berlin gab der Klage der DUH am 19.12.2017 statt, sofern es
die Unterlagen angeht, die Volkswagen den Behörden übergeben hat.

UIG-Klage auf Akteneinsicht in Akten der Untersuchungskommission
Volkswagen: Die DUH hat gegenüber dem Verkehrsministerium einen
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Einsicht in alle
Unterlagen gestellt, die zwischen dem 15. September und dem 15.
Oktober 2015 im Rahmen der Volkswagen-Untersuchungskommission
erstellt worden sind. Nicht beansprucht werden solche Dokumente, auf
die kein Einsichtsrecht besteht, wie bei Unterlagen die
Betriebsgeheimnisse berühren, geistiges Eigentum betreffen oder
persönliche Daten.

Nachdem das Ministerium diesen UIG-Antrag vom 24.2.2016 abgelehnt
hatte, reichte die DUH am 7.7.2016 Klage vor dem VG Berlin ein. Die
DUH wollte Einblick nehmen in die ihr nach UIG-Recht zustehenden
Dokumente (Korrespondenz des Ministeriums mit anderen Behörden,
Kontakte zu den Autokonzernen, Besprechungsprotokolle und Messdaten
etc.). Zuletzt befürwortete das Ministerium sogar Beiladungsanträge
von 15 Unternehmen der Automobilindustrie, die das Verfahren um
Monate weiter verzögert und vor allem das Kostenrisiko für die DUH
nicht mehr beherrschbar gemacht hätten. Diese Beiladungsanträge
wurden am 13.10.2017 vom VG Berlin und die darauffolgende Beschwerde
am 10.11.2017 vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen (OVG 12 L 81.17).
Das VG Berlin hat der Klage der DUH am 30. November 2017 nach einer
längeren Verhandlung stattgegeben und entschieden, dass das
Bundesverkehrsministerium der DUH Einsicht in die von ihr begehrten
Dokumente aus den ersten turbulenten Monaten nach Aufdeckung des
Diesel-Abgasskandals gewähren muss. Dagegen legte das
Verkehrsministerium Berufung ein. Diese wurde heute durch das OVG
Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-21, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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