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Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein kritisiert Landesregierung scharf und lehnt geplante Abschiebehaftanstalt kategorisch ab

Geschrieben am 29-03-2019

Kiel (ots) - "Wir werden nicht hinnehmen, dass zur Umsetzung
kommt, wofür die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein diese Woche
die gesetzliche Grundlage geschaffen hat: Das Einsperren von Kindern
und Familien mit Flüchtlingsgeschichte. Hier werden die Rechte von
Kindern gemäß der UN-Kinderrechtskonvention massiv verletzt", sagt
Michael Saitner, Vorstand PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein.

Der Landesregierung hatte diese Woche die Grundlage für die
Einrichtung einer neuen Abschiebehaftanstalt in Schleswig-Holstein
geschaffen. In Glückstadt an der Unterelbe sollen ab Anfang 2020 bis
zu 60 abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden. Zum Personenkreis
gehören auch begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche.

In der vorangegangenen Anhörung des Gesetzentwurfes im Innen- und
Rechtsausschuss hatte der PARITÄTISCHE SH eine umfangreiche
Stellungnahme vorgebracht. Der PARITÄTISCHE SH beklagt nun, dass
keines der vorgetragenen Argumente Eingang in den neuen Gesetzentwurf
gefunden hat.

Der PARITÄTISCHE SH kritisiert u.a., dass die Rechtsstaatlichkeit
auch dadurch verletzt ist, dass ohne richterliche Anordnung sowohl
Aufenthaltsräume als auch persönliche Zimmer videoüberwacht werden
dürfen. Regelungen zur gesundheitlichen und insbesondere zur
psychischen/psychotherapeutischen Betreuung fehlen, auch der
Vorschlag eines Beirats aus Fachleuten und Vertretern aller
relevanten Zivilorganisation wurde nicht aufgenommen. Die Bedingungen
in der Abschiebehaftanstalt Glückstadt sind damit mit denen im
Strafvollzug vergleichbar. Die Verhängung von Abschiebehaft erfolgt
jedoch nicht wegen einer begangenen Straftat. Damit ist eine solche
Inhaftierung ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte
und setzt Betroffene einer besonderen psychischen Belastung aus.

Die Landesregierung verspricht sich mit dem Gesetzesvorhaben einen
effektiveren Verwaltungsvollzug "zum Zwecke der Sicherung der
Ausreise". Hierzu stellt der PARITÄTISCHE SH fest, dass in
Schleswig-Holstein Aufenthaltsbeendigungen bzw. Abschiebungen auch
ohne Abschiebungshaftanstalt erfolgreich durchgesetzt werden. Allein
2018 sind laut Zuwanderungsbericht Schleswig-Holstein rund 800
Aufenthaltsbeendigungen vollzogen worden.



Pressekontakt:
PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein
Michael Saitner, Geschäftsführender Vorstand
Tel.: (0431) 56 02 - 11
E-Mail: vorstand@paritaet-sh.org
Webseite: www.paritaet-sh.org

Original-Content von: PARITÄTISCHER SH, übermittelt durch news aktuell


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